Frage an Roderich Kiesewetter von Tina H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Kiesewetter,
am kommenden Donnerstag wird abgestimmt im Bundestag wegen des Organspendegesetzes.
Wie wollen Sie abstimmen? Sie sind Mitglied der christlichen Partei. Die beiden Kirchen in Deutschland votieren dagegen.
Es kann doch nicht sein, dass in so einer Frage der Staat Druck/Zwang ausüben darf! Wer spenden will, kann dies freiwillig tun - nicht anders.
Der Hirntod gilt nicht als erwiesen. Sie haben ein "C" in Ihrer Parteizugehörigkeit. Wie wollen Sie das vertreten. Bei Gott ist niemand tot. Gerade nicht im christlichen Glauben - also, wie kann man dann nach dem irdischen Ableben für eine "Zerfledderung des Körpers" votieren?
Begründen Sie mir bitte Ihr Votum!
Freundliche Grüße
T. H.
Sehr geehrte Frau Haag,
ich habe für die doppelte Widerspruchslösung votiert und bin nach wie vor von diesem Entwurf überzeugt. Mit der Entscheidung über eine Neuregelung der Organspende in Deutschland mündet eine lange gesellschaftliche breite und kontroverse Debatte in einer parlamentarischen Entscheidung. Die Tragweite dieser Entscheidung - gerade emotional - lässt isch schon daran ablesen, daß bei der Abstimmung überparteiliche Entwürfe der Neuregelung eingebracht wurde. Alle Vorschläge verdienen Respekt, da nachvollziebare Argumente allen Vorschlägen zugesprochen werden können. Ziel aller Vorschläge ist die Steigerung verfügbarer Spenderorgane. Die doppelte Widerspruchslösung sah vor, daß jede Person als Organ- und Gewebespender gilt, außer sie hat zu Lebzeiten einen Widerspruch erklärt. Die Entscheidungslösung fordert weiterhin die ausdrückliche Zustimmung des potentiellen Spenders ein. Die Bereitschaft soll zum Beispiel bei der Ausstellung des Personalausweises oder von Hausärzten abgefragt werden, um so die Anzahl von Organspendern zu erhöhen.
Der Gesetzentwurf, den ich unterstützt habe, wurde vom Bundestag abgelehnt. Der Vorschlag der erweiterten Zustimmungslösung hat die Mehrzahl der Bundestagsabgeordneten überzeugt. Die christlichen Kirchen begrüßen die getroffene Entscheidung des Bundestags und drücken ihre Überzeugung aus, daß das beschlossene Gesetz geeignet ist, die erfreulich große Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung praktikabel und nachhaltig in eine individuelle Bereitschaft zur Organspende zu überführen. Für mich allerdings ist nun wichtig, dass noch mehr Beratung bei den Behörden geleistet wird und die Etablierung eines zentralen Spenderregisters verwirklicht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Roderich Kiesewetter