Frage an Roderich Kiesewetter von Jens H. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Kiesewetter,
Umfragen zufolge will so gut wie niemand im Krankenhaus sterben.
Doch immer noch viel zu oft passiert genau das. Laut Deutschem Evangelischem Krankenhausverband (DEKV) sterben 77 Prozent der Deutschen entweder in einer Klinik oder im Pflegeheim.
Quelle: https://www.welt.de/vermischtes/article204152876/Tod-im-Krankenhaus-Warum-viele-sterben-wo-sie-nicht-sterben-wollen.html
Warum wird der offensichtliche Wunsch von sehr vielen Menschen ignoriert bzw. nicht automatisch erkannt und erfüllt?
Ist es aus Ihrer menschlichen Sicht nicht selbstverständlich, im eigenen Bett oder zumindest friedlich einschlafen zu dürfen?
Was können Sie persönlich als verantwortlicher Politiker für die Menschen tun bzw. warum fehlt es hier in so besorgniserregender Weise an gesetzlichen Vorgaben, die längstens von den Abgeordneten hätten beschlossen werden müssen???
Beste Grüsse
Hahn
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage. Daß eine Mehrzahl der Personen, die im Krankenhaus versterben, dies nicht wünschen ist in der Tat Realität – und daß sie dennoch oft dann im Krankenhaus versterben, ist traurig. Nach einer Studie des Max-Planck-Instituts ist die Zahl derer, die dort versterben jedoch über die vergangenen Jahre rückläufig und befindet sich zurzeit bei ungefähr 46 Prozent der Deutschen. In manchen Fällen ergibt sich das aus einer intensiven Behandlung innerhalb der letzten Lebenstage. Die lebenserhaltenden Maßnahmen werden unternommen, da Patienten aufgrund akuter Beschwerden in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Die Entscheidung, ob eine Therapie noch zu Erfolgen führen kann, ist manchmal äußerst schwer zu treffen und von Einzelfall zu Einzelfall zu betrachten. Aber auch durch eine fehlende Patientenverfügung und somit eine Handlungsunsicherheit der Angehörigen könnte der explizite Wille des Patienten leider nicht vollständig in Erfüllung gehen.
Um diesem Problem entgegenzuwirken, wurde bereits im November 2015 das sogenannte Hospiz- und Palliativgesetz mit großer Mehrheit im Bundestag verabschiedet. Denn schwerstkranke Menschen sollen dort gut versorgt und begleitet werden können, wo sie wünschen, die letzte Phase ihres Lebens zu verbringen. Ermöglicht wird das durch dieses Gesetz, indem mit gezielten Maßnahmen und finanziellen Anreizen die ambulante Palliativversorgung und die palliativ hausärztliche Pflege gestärkt werden. Krankenkassen tragen seitdem 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Bei ambulanten Hospizdiensten werden nun auch die Sachkosten zusätzlich berücksichtigt. Ebenso wurde in der ambulanten Versorgung durch zusätzliche vergütete Leistungen die Qualität der Palliativversorgung gesteigert. Die besondere Bedeutung der häuslichen palliativen Pflege wurde in dem Gesetz ebenfalls herausgestellt. Ärzten wurde die Möglichkeit gegeben, eine ambulante Palliativversorgung nun auch länger als für vier Wochen zu verordnen. Zudem gewährleistet der Ausbau der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung – kurz SAPV – auch in ländlichen und strukturschwachen Regionen eine bessere Versorgung im häuslichen Umfeld.
Lieber Herr H., ich hoffe, daß Ihnen diese Antwort zumindest etwas nützt. Mir ist bewusst, daß mit den bisherigen Maßnahmen die Probleme selbstverständlich nicht gänzlich aus der Welt geschaffen sind.
Herzliche Grüße
Roderich Kiesewetter