Frage an Roderich Kiesewetter von Jürgen G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Warum blockiert die CDU ein Medieninformarionszugangsgesetz? Was soll das "Argument" mit der Verfassungswidrigkeit? Ist die Verfassung für Abgeordnete oder Parteien gemacht?
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre kurze Frage, die Sie ebenfalls auf abgeordnetenwatch unserem Fraktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus gestellt haben. Sehr gerne teile auch ich Ihnen mit, daß derzeit keine Regelungslücke im Presserecht besteht, da die Auskunftsrechte der Presse durch den verfassungsunmittelbaren Anspruch aus Art. 5 Absatz 1 Satz 2 GG rechtlich abgesichert sind.
Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich betonen, daß es rechtlich umstritten ist, ob der Erlass eines Presseauskunftsgesetzes des Bundes mit dem GG vereinbar wäre. Denn ob der Bund nach dem GG die Kompetenz für ein solches Gesetz hätte, ist nicht klar entschieden. Ihnen dürfte bewusst sein, daß gerade eines der wesentlichen Ziele der Verfassung ist, den Abgeordneten und Parteien Grenzen zu setzen. Dazu gehört auch die Kompetenzverteilung des Grundgesetzes, die bestimmt, in welchen Fällen die Länder und in welchen Fällen der Bund zuständig sind bzw. ist. Sofern es keine Mehrheiten gibt, die Kompetenzverteilung zu ändern, müssen sich alle an die bestehenden Zuständigkeiten (u.a. für den Erlass von Gesetzen) halten.
Herzliche Grüße
Roderich Kiesewetter