Frage an Roderich Kiesewetter von Tim W. bezüglich Familie
Hallo Herr Kiesewetter,
vor 11 Jahren wurde sehr "unschön" meine 10 jährige Partnerschaft durch meine Freundin beendet, super kurzfristig zog Sie und unser Kind aus.
Was ist damals nicht wusste: ich hatte damit zwar noch das Sorgerecht, aber fast per SOFORT das Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine Tochter verloren. (das ist so laut Gesetz, Jugendamt und Richter wenn der EX das halt nicht möchte!)
.. also ein Elternteil ALLEINE Entscheidet hier über das KINDERWOHL!
2019: Wir als ELTERN nach einer Trennung haben in Deutschland IMME NOCH KEINE FAIREN RAHMENBEDINGUNEN im Familierecht.
1. Machtposition und
2. Unterhalt + Kindergeld in einer Hand = das verhindert (erst einmal als Wochenendpapa oder WE-Mama auserkoren) ... aus unserer Sicht OFTMALS auch nur ein erstes "NACHDENKEN" über eine 50/50 Betreuungsregelung
Die zehntausenden Streitfälle pro Jahr belegen, dass hier was nicht stimmt kann & uns rennt die Zeit mit unseren Kinden weg!
Wie kann es sein, dass das Standardmodell nach TRENNUNG nicht 50/50 ist?; UND erst wenn das nicht ins "Elternleben" passt, es Streit gibt, Umgangsprobleme bei Wegzug auftreten etc. - JA DANN VERSTEHT ES JEDER - OK, & dann können wir als Eltern oder EIN TEIL der Eltern auf dass Jugendamt, Familiengericht (also auf Staatsinstanzen) zugehen um dort eine andere Lösung herbeizuführen.
MEINE BITTE ZU JEDERZEIT: Allen Kindern beide Eltern! (vor & nach einer Trennung)
FRAGE: Können und wollen Sie uns persönlich / ihre Partei hier etwas für
"WIRKLICH FAIRE RAHMENBEDINGUNEN"
für uns Eltern (Mütter UND Väter) & und unsere Kinder in Deutschland, im 21. Jahrhundert tun?
Ich würde mich sehr über eine Nachricht freuen.
Gruss, ein Vater
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Zuerst sollte hier geklärt sein, was das Aufenthaltsbestimmungsrecht genau regelt.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bezeichnet das Recht der Eltern oder eines Elternteils, über den Aufenthalt ihres gemeinsamen Kindes zu entscheiden.
Während der Ehe kann kein Ehepartner aufgrund des gemeinsamen Sorgerechts das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleine und nach eigenem Gutdünken ausüben.
Auch mit Trennung und Scheidung besteht sowohl das gemeinsame Sorgerecht wie auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht fort. Somit ist die Situation bei einer Trennung gleich wie beim Sorgerecht: Es bleibt, solange die Thematik noch nicht endgültig geregelt ist, in den Händen beider Elternteile.
Im gesetzlichen Rahmen ist es somit nicht vorgesehen, daß ein Elternteil bei der Trennung sofort das Aufenthaltsbestimmungsrecht verliert. Einzig und allein bei gesonderten Einzelfällen ist der sofortige Verlust des Aufenthaltsbestimmungsrechts möglich.
Nun kann es bei Ihnen sein, daß bei Ihrem konkreten Fall der zuständige Begutachter die Lage komplett falsch eingeschätzt hat und somit zu einer falschen Bewertung der Situation gekommen ist.
Wäre dies der Fall, müssten Sie sich aktiv um eine neue Bewertung Ihres Falles kümmern.
Auch wenn ich Ihnen leider nicht direkt helfen kann, ist es gut, daß Sie Ihren Fall geschildert haben.
Ich behalte Ihre Ausführungen gerne im Kopf und sollte sich bei der Situation etwas Neues ergeben, kann ich auf Sie zurückkommen.
Ich wünsche Ihnen viel Kraft und herzliche Grüße,
Roderich Kiesewetter