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Roderich Kiesewetter
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Frage von Leonore G. •

Frage an Roderich Kiesewetter von Leonore G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Kiesewetter, warum bedarf es überhaupt eines Erschließungsantrages, wenn der Pakt doch rechtlich gar nicht bindend ist? (So wie es immer behauptet wurde). Warum wird nicht gleich auf die Unterzeichnung des Migrationspakts verzichtet? Inwieweit sehen Sie die (zu erwartende Entschließung) für verbindlich? Gruß G.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für Ihre Fragen. Die Regierungsfraktionen haben sich beim Thema des Globalen Paktes für sichere, geordnete und reguläre Migration für einen Entschließungsantrag entschieden. Zum einen hat die öffentliche Debatte gezeigt, daß wir das Thema proaktiver angehen müssen, weswegen der Unionsfraktion diese Debatte und die Abstimmung wichtig waren. Ferner drückt der Entschließungsantrag auch aus, dass der Pakt politische Verpflichtung, aber nicht rechtlich bindend ist. Diese rechtliche Souveränität ist entscheidend, wie Sie erkannt haben. Dies allerdings im Antrag festzuschreiben, ist aus meiner Sicht mehr als nur Symbolpolitik. Daher haben wir uns für den Entschließungsantrag entschieden.

Ich sehe die Umsetzung der Ziele als politisch verbindlich an. Deutschland hat sich erfolgreich bei entscheidenden Punkten durchgesetzt, wie zum Beispiel bei der Wahrung nationaler Souveränität in Grenz- und Sicherheitsfragen einschließlich möglicher Strafbarkeit der illegalen Einreise, bei der klaren Trennung zwischen legaler und illegaler Migration, bei der Förderung bereits bestehender Wege gut gesteuerter legaler Migration ohne das Postulat einer Ausweitung der Zuwanderungsmöglichkeiten und bei der Bekräftigung der Bedeutung von Rückkehr- und Reintegrationspolitiken als Konsequenz der völkerrechtlichen Rückübernahmeverpflichtungen gegenüber eigenen Staatsangehörigen. Ich unterstütze den Pakt wie die Mehrheit meiner Fraktion daher.

Herzliche Grüße
Roderich Kiesewetter

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