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Roderich Kiesewetter
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Frage von Christa H. •

Frage an Roderich Kiesewetter von Christa H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Kiesewetter,

Cum-Ex ist in aller Munde. Inzwischen ist bekannt, dass hier dem deutschen Volk viel Geld gestohlen würde. Was gedenken Sie persönlich dagegen zu tun? Ich schlage vor, sich das Geld von denen zurück zu holen die es sich widerrechtlich erschlichen haben und denen es sicherlich nicht zusteht. Mit dem Geld könnte man den Pflegenotstand beenden, Kindergärten und andere öffentliche Einrichtungen wie Schulen und Spielplätze auf einen besseren Stand bringen.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau H.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.
Sog. Cum/Ex-Geschäfte waren und sind rechtswidrig. Dies hat das Finanzgericht Kassel am 10. März 2017 in seinem Urteil bestätigt. In der vergangenen Legislaturperiode hatte der Bundestag zur Aufklärung der Cum/Ex-Geschäfte einen Untersuchungsausschuss (den 4. UA) eingesetzt, welcher seinen Abschlussbericht im Juni 2017 vorlegte. Der Bericht (Bundestagsdrucksache 18/12700) wurde im Bundestag selbst am 23. Juni 2017 behandelt.
Der Untersuchungsausschuss hat zwischen April 2016 und Februar 2017 in insg. 19 öffentlichen Beweisaufnahmesitzungen verschiedene Sachverständige und rund 70 Zeugen gehört, und kam letztlich in seinem Bericht zu dem Ergebnis, daß Cum/Ex-Geschäfte rechtswidrig sind und waren, Steuer- und Justizbehörden bei Cum/Ex-Geschäften umfassend ermitteln müssen und es gute Aussichten gibt, daß die Steuer- und Justizbehörden unberechtigte Steuererstattungen mit Zins und Zinseszins zurückerhalten sowie strafrechtliche Verurteilungen erwirken können.
Die zuständigen Behörden in Bund und Ländern leisten hierbei gute Arbeit. Sie konnten in zahlreichen Fällen verhindern, daß zu Unrecht beantragte Anrechnungen oder Erstattungen der Kapitalertragssteuer auch tatsächlich angerechnet oder ausgezahlt wurden. Außerdem ist es ihnen gelungen, den Großteil der irrtümlich bereits angerechneten oder erstatteten Kapitalertragsteuern erfolgreich zurückzufordern. Die tatsächliche Schadenshöhe durch Cum/Ex-Geschäfte dürfte deshalb nur einen Bruchteil der öffentlich immer wieder genannten 12 Milliarden Euro ausmachen.
Mit der Investmentsteuerreform 2016 wurden die Bedingungen für die Erstattung von Kapitalertragssteuer verschärft. Um einen Erstattungsanspruch zu haben, müssen die Aktien jetzt länger gehalten werden. Cum/Cum-Geschäfte, die der Untersuchungsausschuss ebenfalls untersuchte, machen damit keinen Sinn mehr.

Mit dem Einsetzen des Untersuchungssauschusses und der Investmentsteuerreform wurden die nötigen Schritte durch den Bundestag bereits eingeleitet. Als MdB sehe ich dies auch als meinen Beitrag an. Nun müssen wir die Behörden ihre Arbeit machen lassen.

Herzliche Grüße nach Ellwangen
Roderich Kiesewetter

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