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Roderich Kiesewetter
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Frage von Marcel S. •

Frage an Roderich Kiesewetter von Marcel S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Kiesewetter,

der Koalitionsvertrag enthält einen Passus zum Thema Elternunterhalt. Dieser sieht vor, dass erst ab einem Einkommen ab 100.000€ die Kinder für die Pflege der Eltern aufkommen sollen. Gibt es da schon Pläne zur Umsetzung? Warum wird einem Kind mit 30 Jahren so viele Steine in den Weg gelegt? Ich kann nicht mal über mein eigen Verdientes Geld entscheiden. Ich muss das Sozailamt fragen, ob die Rate eines neues Auto angerechnet wird, ich muss fragen, ob bei einem Immobilienkauf die Rate anerkannt wird.... Warum muss ich Unterhalt zahlen, obwohl mein Erzeuger mich seit dem 6. Lebensjahr nicht mehr sehen wollte? Klar könnte ich jetzt vor Gericht ziehen, wieder Geld ausgeben um mir dann anzuhören "Sie wurden ja nicht misshandelt oder ähnliches". Was ist mit seelischer Misshandlung. Ab dem 6. Lebensjahr ohne Vater aufzuwachsen geht auch nicht so spurlos an einem vorbei. Glauben Sie mir, mein Anwalt und ich haben vieles Versucht. Selbst eine Stellungsnahme meiner Mutter wurde nicht berücksichtigt. Mit dem Schreiben vom Sozailamt kamen bei mir wieder alle Erinnerungen hoch, die man bis dahin mal mehr mal weniger überwunden hatte. Darüber sollten sich die Gesetztgeber mal gedanken machen, ob man Kinder, die mitten im Leben stehen, keinen Kontakt zum Elternteil hatten, Finanziell so zu belasten. Wie soll ich meine Zukunft planen? Wer weiß, wie lange ich aufkommen muss? Der Sparer ist in Deutschland der Dumme. Ehrlich gesagt, hätte ich das vorher gewusst, hätte ich mich hoch verschuldet. Warum kann die Politik die Grenze nicht endlich, wie im Koalitionsvertrag (dem Wähler) versprochen, auf 100.000€ ändern. Damit wäre den Menschen, die ein "normales" Einkommen beziehen schon sehr geholfen. Und wenn ich sehe, was der Staat an Unterstützung bezahlt und von Unterhalspflichtigen zurückbekommt... Ein Tropfen auf den heißen Stein. Wenn wir Unterhaltspflichtigen sehen, wofür der Staat Geld "Rausschmeißt", dann können Sie unsere Wut bestimmt verstehen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmitt,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Grundsätzlich ist der Gedanken hinter der Unterhaltspflicht von Kindern aus meiner Sicht völlig richtig. Staatliche Fürsorge ist subsidiär zu familiärer Fürsorge. Wie Kinder von Ihren Eltern im Regelfall unterstützt werden, so sollte es umgekehrt auch später für die Eltern gelten. Dieser Anspruch begründet sich im bürgerlichen Recht, wobei es nur wenige Ausnahmen von dieser Pflicht gibt. Eine dieser Ausnahmen liegt dann vor, wenn seit Jahren kein Kontakt mehr zum Elternteil besteht und zudem das Elternteil seine eigene, frühere Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind grob vernachlässigt hatte. In einem solchen Fall müsste kein Unterhalt gezahlt werden (OLG Oldenburg, Beschluss vom 4. Januar 2017, Az. 4 UF 166/15).
Es steht Ihnen der Rechtsweg offen, Ihren Fall daraufhin zu prüfen. Sicherlich kann ich den Unmut darüber verstehen, daß Sie für den Unterhalt aufkommen sollen, obwohl Ihr Vater für Sie in der Kindheit wohl nicht da war.
Im Koalitionsvertrag wurde festgelegt: "Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden."
Nach meinen Information ist die Umsetzung dieser Maßnahme voraussichtlich für das kommenden Jahr geplant. Aktuell laufen bereits Vorgespräche hierzu.
Ich hoffe demnach, daß diese Maßnahmen Ihnen bald zu Gute kommt.

Herzliche Grüße,
Roderich Kiesewetter

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