Frage an Roderich Kiesewetter von Birgit S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Kiesewetter ,
seit April 2003 betreibe ich ein kleines Dienstleistungsunternehmen.
Von Anfang an war es schwierig Mitarbeiter zu finden , was u.a. daran liegt, daß wir fast das ganze Jahr im Freien / körperlich arbeiten.
Jetzt ist es wirklich, wirklich schlimm.
Wir suchen seit Gründonnerstag 2 Helfer im Gartenbau. Anforderungsprofil; man muß den Wunsch haben zu arbeiten und in Ludwigshafen mobil sein ( auch gerne mit Bus / Bahn / Rad ).
Von der ARGE bekam ich in fast 3 Monaten etwa 15 Vermittlunsvorschläge. beworben hat sich genau 1 Herr, der sofort klar stellte; er bewirbt sich , weil das Amt ihn zwingt – arbeiten wird er nicht.
Gleiche Erfahrungen machen alle Arbeitgeber, die ich kenne – gleich ob Personalchef im Großbetrieb oder Inhaberin einer kleinen Reinigungsfirma.
( Diese Frau schließt ihre Unternehmung, weil sie den Kunden nicht mehr seriös bedienen kann. )
Meine Erfahrung ich; wenn ein Bewerber tatsächlich die Arbeit auf nimmt bricht er sich zwischen 4.25 Arbeitsstunden und fünf Wochen ab. Diese Menschen brauchen zu kündigen oder Kündigungsfristen ein zu halten.
Man verschwindet einfach, ist auch telefonisch oder an der Haustür nicht erreichbar.
Klar sollen in unserem Sozialstaat alle Menschen menschenwürdig leben können. Da beinhaltet; Wohnung, Tapeten; Farben, alle Möbel, Lebensunterhalt, Kleidung, Zahnersatz, Massagen, Teilhabe an Kino, Theater, Sport. u.v.m.
Warum muß das ohne jede Gegenleistung geboten werden ?
Wie stellen Sie sich zu der These:
daß der nicht arbeitende Teil der Bevölkerung Rechte und Ansprüche hat, die der arbeitende Teil mittels Pflichten und ( im Fall von Arbeitgebern ) Auflagen bedient werden muß ?
Mit freundlichen Grüßen
Birgit S.
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Es ist für mich auch immer wieder erstaunlich, daß eben trotz hoher Nachfrage keine geeigneten Bewerber gefunden werden.
Ich bin deshalb unter anderem der Meinung, daß wir ein klarer geregeltes Einwanderungsrecht brauchen, um eine gezielte Erwerbsmigration zu steuern. Das hilft Ihnen im aktuellen Fall natürlich jetzt auch nicht weiter, verdeutlicht aber meines Erachtens den Handlungsbedarf.
Bezüglich Ihrer Frage: Dieser Vergleich ist m.E. so nicht zulässig, weil es bei den Sozialleistungsbeziehern ja darum geht, ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen und vor allem auch, den Kindern Chancen und Perspektiven zu eröffnen. Problem ist doch, daß Armut weitervererbt wird. Die arbeitende Bevölkerung hat grundsätzlich auch einen höheren Lebensstandard. Ich kann Ihren Punkt natürlich nachvollziehen, nur sehe ich derzeit keine Alternativinstrumente, die es erlauben würden, Leistungen zu kürzen und gleichzeitig die Erwerbsintegration zu fördern. Der Fokus der Anstrengungen muss darin liegen, unverschuldet in Arbeitslosigkeit geratenen dabei zu helfen, schnellstmöglich wieder Arbeit aufzunehmen und Weiterqualifikation und das Prinzip des Forderns anzuwenden bei denen, die sich dem verweigern.
Herzliche Grüße
Roderich Kiesewetter