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Roderich Kiesewetter
CDU
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Frage von Philip K. •

Frage an Roderich Kiesewetter von Philip K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Kiesewetter,

wie genau haben Sie und Ihre Partei vor, in der nächsten Legislaturperiode, den Werksvertrags-Missbrauch zu stoppen? Immer mehr Firmen, gerade im Einzelhandel, Groß- und Außenhandel, sowie in der Logistik setzen auf sogenannte Werkverträge, welche Mitbestimmung und Tarif untergraben. Hier wird systematisches Lohndumping betrieben. Die Reform des AüG in diesem Jahre, bietet ebenfalls keinerlei Möglichkeiten gegen Werksverträge vorzugehen.

Steht Ihre Partei zu Tarifverträgen? Wenn ja, wie planen Sie in den nächsten 4 Jahren, die Tarif-Flucht zu stoppen, sowie Mitbestimmung in den Betrieben bei Werkvertrags-missbrauch zu stärken? Warum wird diese Form der Verträge nicht auf spezifische Branchen eingeschränkt, wie z.B. Handwerk?

Gruß

P. K.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Missbrauch von Werkverträgen, die ich sehr ernst nehme!

Grundsätzlich sind arbeitsmarktpolitische Instrumente wie Zeitarbeit als Flexibilisierungsinstrument für den Arbeitsmarkt wichtig. Nun kam es zur misslichen Entwicklung, daß Verträge zwischen Unternehmen quasi risikolos als Werkverträge bezeichnet werden konnten, während tatsächlich Leiharbeit praktiziert wurde. Diesem Missstand entgegenzuwirken, dient das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), das sehr wohl missbräuchlich genutzten Werkverträgen einen Riegel vorschiebt. Denn das AÜG führt die Pflicht zur Offenlegung der Arbeitnehmerüberlassung und die damit verbundene Abschaffung der sog. "Vorratsverleiherlaubnis" ein. Damit müssen künftig Unternehmen von vornherein festlegen, welche Vertragskonstruktionen - ob Zeitarbeit oder Werkvertrag – sie wählen. Ein späterer Wechsel (von Werkvertrag zu Zeitarbeit) ist nicht mehr möglich und wird sogar sanktioniert.

Auch die in Ihrer dritten Frage angesprochene Mitbestimmung in Betrieben wird mit dem AÜG gestärkt: Zur Stärkung der Betriebsräte werden die Informationsrechte des Betriebsrates gesetzlich klargestellt. Damit erhalten Betriebsräte das Recht, über Art und Umfang der vergebenen Aufgaben sowie die vertragliche Ausgestaltung der eingesetzten Werkvertragsnehmerinnen und -nehmer informiert zu werden. Womit eine bessere Kontrolle und Wahrnehmung der Beteiligungsrechte durch den Betriebsrat ermöglicht wird.

Die CDU steht klar hinter Tarifverträgen! Mit dem AÜG fördern wir sogar diese: Wer sich an einen Tarifvertrag bindet, bekommt vom Gesetzgeber größere Freiheiten und weniger Bürokratie. Dies stärkt die Tarifpartner und leistet einen Beitrag zum sozialen Frieden in Deutschland.

Das AÜG ist erst seit 1. April in Kraft und es ist verfrüht, die Wirkungskraft des Gesetzes zu beurteilen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber brauchen Zeit, um sich auf die neuen Regelungen einzustellen. Diese sollten wir Ihnen auch geben. Zumal im Gesetz eine Evaluation vorgeschrieben ist, mit der die Auswirkungen des Gesetzes in der Praxis untersucht werden. In diesem Rahmen werden dann auch sicherlich weitere Verbesserungen geprüft und in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt.

Ich hoffe, Ihnen meine Punkte zum Missbrauch von Werkverträgen verständlich dargelegt zu haben. Sollten sich Nachfragen oder andere Anliegen ergeben, können Sie sich weiterhin an mich wenden.

Herzlichst,
Roderich Kiesewetter

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