Frage an Roderich Kiesewetter von Daniel G. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Kiesewetter,
Glückwunsch zum Wiedereinzug in den Bundestag und vielen Dank für Ihre Antwort.
Es ist mir allerdings weiterhin nicht klar wodurch diese vorübergehende Möglichkeit der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren mit 63 Jahren für die beschriebenen Jahrgänge gerechtfertigt ist und für spätere nicht?! Was ist die Begründung dafür? Warum darf ein nach 1963 Geborener nach 45 Beitragsjahren erst mit 65 abschlagsfrei in Rente und ein 1951 Geborener schon mit 63?
Entweder es gilt für alle oder für keinen!? Mir erschließt sich nicht warum Sie so ein Gesetz verabschiedet haben.
Außerdem ist es aus meiner Sicht einfach aus Ihrer Position so zu entscheiden. Sie sind, genauso wie diejenigen die das Gesetz erarbeitet haben, gar nicht von den Auswirkungen betroffen.
Bei Wikipedia habe ich gelesen, dass Sie nach drei Perioden im Bundestag bereits einen Pensionsanspruch von rund 2800€ haben werden. Zudem dürfen Sie jetzt für jedes weitere Jahr im Bundestag ein Jahr früher in Pension. Das ist doch eine schöne Regelung!
Die derzeit theoretisch mögliche Höchstrente beträgt lt. Focus nach 45 Beitragsjahren knapp 2700€ (west). Und das Niveau wird ja noch abgesenkt!
Von daher hat Ihre Antwort aus meiner Sicht ein wenig was von Wasser predigen und selbst Champagner trinken, oder?
Wohlgemerkt Ich bin nicht neidisch, es sei Ihnen gegönnt. Aber es ist Teil des Problems, dass in die DRV nicht alle einzahlen. Hier muss dringend etwas getan werden um das Rentenniveau – vor allem für Menschen die langjährig eingezahlt haben - in einen Bereich zu bewegen, der ein gutes Leben im Alter ermöglicht! Es kann doch nicht sein, dass nach 45 Beitragsjahren nach Abzug von Steuern und Krankenversicherung kaum was zum Leben übrigbleibt?
Bitte machen Sie sich dafür stark.
Danke.
Mit freundlichen Grüßen
D. G.
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Nachfragen. Das Rational hierbei ist, daß Belastungen für künftige Generationen im Einklang mit den Versorgungsleistungen der jetzigen Rentenempfänger stehen müssen. Deshalb ist die stufenweise Anhebung des Mindesteintrittsalters für eine abschlagsfreie Rente angehoben worden, damit nicht eine große Frühverrentungswelle das System instabil macht und zudem der Einstieg in die sog. "Flexi-Rente" ermöglicht wird. Diese haben wir nun sehr erfolgreich durchgesetzt. Was Ihre weitere Nachfrage angeht, so bedeutet ein sinkendes Rentenniveau nicht automatisch sinkende Renten, weil die Löhne schneller anwachsen als die Renten! Natürlich sollte sich das Rentenniveau auf ein gewisses Mindestmaß einpendeln, wobei ca. 48% ein guter ungefährer Richtwert darstellen könnten. Die sog. "Bürgerversicherung" ist nun hier erst recht kein Allheilmittel. Österreich steht hier vor großen Problemen der Rentenfinanzierung, das System dort ist nicht mehr finanzierbar und derzeit dort Wahlkampfthema Nummer 1 (bis auf die Schlammschlacht wohlgemerkt). Zudem müssten in Deutschland die Nettogehälter der Beamten wieder erheblich erhöht werden, da diese dann auch den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil abgezogen bekommen würden in einer sog. „Bürgerversicherung“. Das führte zu einer weiteren "Neiddebatte". Die immer stärkere Belastung der GKV durch Rentner gegenüber weniger Erwerbstätigen ist als demografischer Faktor hinzuzuziehen und hier zeigen sich deutliche Unterschiede zu Österreich. Deshalb haben wir die Flexirente eingeführt, die Erwerbsminderungsrente gestärkt und planen weitere Maßnahmen zur Sicherung des Rentenniveaus über 2030 hinaus. Was die Rentenansprüche von uns Abgeordneten angeht, so wurde 2014 die Möglichkeit der vorzeitigen Altersentschädigung gestrichen, ab dem 63. Lebensjahr ist eine frühzeitige Verrentung nur mit einem Verzicht auf 0,3% pro vorzeitig in Anspruch genommenen Monat möglich. Der Höchstsatz wurde auf 65% abgesenkt. Wir sollten deshalb gruppenspezifisch vorgehen und nicht alle in einen Topf werfen, wobei dann am Ende für alle die Rentenleistungen sinken.
Herzliche Grüße,
Roderich Kiesewetter