Frage an Roderich Kiesewetter von Stefan B.
Sehr geehrter Herr Kiesewetter,
Ich würde gerne wissen, weshalb Sie bei der Abstimmung zur "Schaffung einer zentralen Gesellschaft für Autobahnen und Bundesstraßen" mit JA gestimmt haben?? Gab es für die Zustimmung plausible Argumente?? Kritiker behaupten ja, diese Änderung im Grundgesetz würde der Privatisierung der Autobahnen - gefolgt von anderen staatlichen Einrichtungen, Schulen etc. -, die Türen öffnen.
Wie können Sie unter solchen Umständen dann dafür stimmen??
Natürlich liegen uns "Normalsterblichen" ja durchaus weniger Informationen zum Thema vor, und sicherlich gibt es auch Argumente für eine Zustimmung, weshalb ich sehr gerne Ihre Meinung dazu hören würde.
Danke und freundliche Grüße,
S.Baltz
Sehr geehrter Herr Baltz,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne lege ich Ihnen die Beweggründe dar, weshalb ich sowie meine Fraktion sich für diese Gesetzesänderungen eingesetzt haben. Mit der nun beschlossenen Reform werden die Bundesautobahnen in unmittelbare Bundesverwaltung übernommen. Dabei ist das Hauptziel gewesen, steuerbar und kontrollierbar mehr Investitionen zu generieren, um dem immensen Investitionsstau Rechnung zu tragen (ca. 14 Mrd. EUR / Jahr). Dabei steht die Einrichtung der Infrastrukturgesellschaft im Zentrum der Modernisierung. Mit der Bündelung von Finanzierung, Planung, Bau und Betrieb des Autobahnnetzes in einer Hand beim Bund wird dafür gesorgt, daß Bundesautobahnen nach bundesweit einheitlichen Vorgaben zur Qualität und Verfügbarkeit gebaut, erhalten und betrieben werden. Es ist dabei sichergestellt, dass die neue Infrastrukturgesellschaft vollständig im Eigentum des Bundes verbleibt, in der Rechtsform einer GmbH. Sowohl im Grundgesetz als auch in den Begleitgesetzen ist festgehalten, dass sich Dritte an der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften nicht beteiligen können, auch nicht mittelbar.
Die Gesellschaft soll die Einnahmen aus der LKW-Maut und der Infrastrukturabgabe für eine effiziente Finanzierung der Infrastruktur aus dem Haushalt erhalten. Schrittweise wollen wir zur vollständigen Nutzerfinanzierung der Bundesautobahnen kommen, um den Nutzern ein leistungsfähiges Fernstraßennetz zur Verfügung stellen zu können. Anders als in Österreich werden keine Schulden des Bundes oder Dritter auf die Gesellschaft übertragen, was deren Investitionsfähigkeit belastet hätte. Öffentlich-Private Partnerschaften auf einzelnen Streckenabschnitten bleiben weiterhin möglich. Dieser Beschaffungsvariante wird allerdings durch den Ausschluss von sogenannten "Netz-ÖPP" im Grundgesetz ein Rahmen gesetzt. Gleichzeitig wurden Regelungen getroffen, um das Parlament bei der Gründung der Gesellschaft eng einzubinden und ihm weitreichende Informations- und Kontrollrechte zu gewähren. Dies geschieht u.a. durch die parlamentarische Zustimmungspflicht zum Gesellschaftsvertrag sowie zum fünfjährigen Finanz- und Realisierungsplan.
Die Kontrolle der Gesellschaft wird durch Vertreter des Bundestags im Aufsichtsrat sowie einem Auskunftsrecht des für die Beteiligungsführung zuständigen Gremiums des Deutschen Bundestags sichergestellt. Der Bundesrechnungshof erhält zudem weitrechende Kontrollrechte bei der Gesellschaft und seinen Tochtergesellschaften.
Die zu gründenden Gesellschaft wird effiziente Strukturen erhalten. Ihr wird die Möglichkeit, bedarfsgerecht bis zu 10 regionale Tochtergesellschaften einzurichten eingeräumt. Bestehende Organisationsstrukturen sollen am jeweiligen Standort erhalten bleiben. Dabei ist uns insbesondere wichtig, den Betriebsdienst mit den vorhandenen Autobahnmeistereien zu erhalten. Die Interessen der Beschäftigten haben wir durch umfassende Regelungen gewahrt. Für einen sukzessiven Übergang wurde im Begleitgesetz eine Übergangsregelung geschaffen, durch die bereits ab 2020 die Aufgaben zur Verwaltung der Autobahnen an den Bund übergeben werden können. Ferner soll die Gesellschaft in 2018 zügig gegründet und durch sie die künftigen Strukturen aufgebaut werden. Mit der nun eingeleiteten Reform der Auftragsverwaltung erreichen wir unser in der Koalitionsvereinbarung getroffenes Ziel. Die Reform wird zusammen mit der Administration und den Beschäftigten zu einer nachhaltigen Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur beitragen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit meine Argumente nachvollziehbar darlegen.
Herzliche Grüße,
Roderich Kiesewetter