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Roderich Kiesewetter
CDU
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Frage von Hans K. •

Frage an Roderich Kiesewetter von Hans K. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Kiesewetter,

im Zusammenhang mit der Rühe-Kommission ("Kommission zur Überprüfung und
Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen
der Bundeswehr") sollen Sie gesagt haben, dass man auf Rücksicht auf die
Verbündeten das Parlament nur noch nachträglich über
Einsatzentscheidungen informieren solle, mit besonderem Hinweis auf die
Niederländer und die Polen.

Dies steht im Widerspruch zu GG 115, das nur den V-Fall vorsieht, mit
Einbezug des Parlamentes, und nicht, wie es sich nun abzuzeichnen scheint,
den A-Fall (Angriffskrieg).

Habe ich hier vielleicht etwas falsch interpretiert?

Ich bitte Sie um Erläuterung der Position, da die ganze Thematik auch mit
einer weiteren Souveränitätsabgabe auf einem für unsere Sicherheit
eminent wichtigen Gebiet verbunden ist, was ich absolut schlecht heiße

Mit freundlichem Gruß
H Kellermann

Quellen:
http://www.sabine-loesing.de/article/371.auf-dem-weg-zur-eu-armee-teil-ii-und-schluss-germanische-macht.html

http://www.rtdeutsch.com/20200/inland/nie-wieder-krieg-von-deutschem-boden-bundesregierung-plant-abschaffung-des-parlamentsvorbehalt-bei-kriegseinsaetzen/

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kellermann,

vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich meiner Aussagen im Zusammenhang mit der Rühe-Kommission. Sehr gern nehme ich dazu Stellung.
Den pauschalen Wunsch einer nachträglichen Information des Parlaments über Einsatzentscheidungen habe ich nicht geäußert. Mein Wortlaut im Hinblick auf zweier unserer Bündnispartner war: „Niederländer und Polen wären schwer enttäuscht, wenn ein von ihnen gewünschter Einsatz gemeinsamer Einheiten am Bundestag scheitert. Wer integrierte Streitkräfte aufbaut, erwartet Verlässlichkeit – sie von uns und wir von ihnen“.

Form und Ausmaß der Beteiligung des Bundestages beim Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland werden durch das Parlamentsbeteiligungsgesetz geregelt. Artikel 115a des Grundgesetztes bleibt davon unberührt. Im Grundgesetz ist der auswärtige bewaffnete Einsatz der Streitkräfte ausdrücklich nicht geregelt, es enthält keine Bestimmungen, die die Regierung verpflichten, die Zustimmung des Parlamentes einzuholen.

Bei genauerem Hinsehen wird deutlich, inwiefern ich mich innerhalb der Rühe-Kommission für eine Stärkung der Parlamentsrechte eingesetzt und gleichzeitig im Gegensatz zu Vertretern anderer Parteien die Wichtigkeit von Verlässlichkeit der Bündnispartner gegenüber erkannt habe.
Bei der Stärkung der Parlamentsrechte spielen v.a. drei Entscheidungen eine gewichtige Rolle. Diese sind: Jährliche Berichte der Bundesregierung über multilaterale militärische Verbundfähigkeiten für den Bundestag (1), Ausweitung der Berichtspflichten im Grundsätzlichen (2), Unterrichtungspflicht über geheimhaltungspflichtige Einsätze der Spezialkräfte.

Die jährlichen Berichte der Bundesregierung über die gegenseitigen Abhängigkeiten bei multilateralen militärischen Verbundfähigkeiten - wie bei AWACS, Battle Groups, schneller Eingreiftruppe der NATO oder dem Rahmennationenkonzept - werden eine politische Bindungswirkung für die Einsatzbereitschaft Deutschlands entfalten. Diese wird bewirken, dass Deutschland für seine Bündnispartner berechenbarer wird, dass die Partnerstaaten untereinander wechselseitig mehr Vertrauen entgegenbringen können. Das wiederum stärkt die Bündnisfähigkeit Deutschlands. Vor allem wird auch eine längst überfällige parlamentarische Diskussion über die sicherheitspolitische Ausrichtung Deutschlands in Gang gesetzt, wenn die Berichte jährlich im Bundestag debattiert werden.

Das Sicherheitsumfeld der Europäischen Union hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert und unsere Verantwortlichkeit bei internationalen Hilfsmissionen wird immer größer. Vor diesem Hintergrund ist es essentiell, die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung zu bewahren. Deshalb wird kein Mandat bei der Ausführung von Funktionen in integrierten oder multinational besetzten Hauptquartieren und Stäben benötigt, wenn diese in einem unbewaffneten Konflikt sind. Auch die eindeutige Definierung des Einsatzbegriffs war längst überfällig: Mandatspflichtig sind nur tatsächliche Einsätze, und nicht Ausbildungsmissionen, Logistik, Bereitstellung medizinischer Versorgung, Beobachtermissionen von Systemen kollektiver Sicherheit, solange alle keinen Bezug zu Kampfhandlung bzw. Kampfgebiet haben. Hierfür habe ich mich dezidiert ausgesprochen, allerdings steht dies selbstverständlich nicht im Widerspruch zum gültigen Recht.

Die Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist, wie Sie richtig erkannt haben, ein hoch sensibles Politikfeld, bei dem Souveränitätsabgabe an einen supranationalen Akteur wie die Europäische Union den einzelnen Mitgliedsstaaten verständlicherweise außerordentlich schwer fällt.

Dennoch sollte perspektivisch gesehen v.a. bei der Teilhabe an einer europäischen Eingreiftruppe, die äußerst kurzfristig in Einsätze abrufbar sein muss, die schnelle Handlungsfähigkeit gewährt sein. Vor diesem Hintergrund mag die zur Zeit noch unpopuläre Sichtweise, dass der Bundestag eventuell tatsächlich auf einen Teil seiner Rechte verzichten könnte, in nicht allzu ferner Zukunft durchaus zur Debatte stehen.
Ich hoffe, Ihnen meinen Standpunkt hinreichend dargelegt und etwaige Missverständnisse aus dem Weg geräumt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Roderich Kiesewetter

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