Frage an Roderich Kiesewetter von Franziska M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kiesewetter,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort auf meine Frage vom 23.10.2014 zur möglichen Auslieferung von Edward Snowden. Leider hatten Sie einen wichtigen Teil meiner Frage übersehen. Ich hoffe daher, Sie nehmen mir es nicht übel, wenn ich nachhake.
Sie sagen: "Er hat geheim eingestufte Unterlagen seines Arbeitgebers entwendet und öffentlich zugänglich gemacht. Das ist auch in Deutschland strafbar." Handelt es sich dabei um eine Straftat, die in Deutschland nach Artikel 4 des Gesetzes zum Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik und den USA als politische Straftat angesehen wird?
Ich verstehe, dass es Ihnen unbehagen bereitet, einer derzeit hypothetischen Gerichtsentscheidung vorauszugreifen. Als ein Mitglied unserer Legislative erwarte ich jedoch von Ihnen, dass Sie bereit sind einzuschätzen, wie sich Gesetze auswirken, ihre persönliche Einschätzung mitzuteilen und zu begründen.
Beste Grüße,
F. Mahler
Sehr geehrte Frau Mahler,
vielen Dank für Ihre Antwort und bitte entschuldigen Sie meine sehr späte Antwort. Bei Durchsicht ist mir nun erst aufgefallen, dass Ihre Nachfrage unbeantwortet blieb. Meiner Ansicht nach wäre eine theoretische Auslieferung durch Artikel 4 des Auslieferungsvertrags abgedeckt, da bei der Verdächtigung der Entwendung geheimer Unterlagen kein politischer Charakter zu Grunde liegt, sondern ein rein arbeitsrechtlicher.
Herzliche Grüße,
Roderich Kiesewetter