Frage an Roderich Kiesewetter von Robert G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Kiesewetter,
ich weiß, Sie sind kein Finanzpolitiker, vielleich können Sie mir dennoch eine Frage beantworten:
Herr Schäuble hat heute im Bundestag gesagt, dass Schulen und Hochschulen in Milliardenhöhe vom Bund gefördert werden. Bildung ist Landessache.
In wieweit werden bei solchen Entscheidungen (und allgemein in der Bundespolitik) der Förderalismus (Art. 30, 70 GG) bedacht? Also dass die Länder nicht finanziell abhängig werden oder unnötig auf Kompetenzen verzichten müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Gmeiner
Sehr geehrter Herr Gmeiner,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30. Januar 2014. Besonders im Bereich Bildung wird oft über die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern diskutiert. Auf die Regelungen bezüglich der föderalen Strukturen in diesem Bereich werde ich in den nächsten Zeilen eingehen.
Das föderale System in Deutschland sieht vor, dass soweit das Grundgesetz nicht dem Bund Gesetzgebungsbefugnisse verleiht, die Länder das Recht der Gesetzgebung haben. Die Kompetenz für die allgemeine und damit für die schulische Bildung liegt bei den Ländern. Doch auch der Bund verfügt über einzelne Kompetenzen. Gemeinsam nehmen Bund und Länder ihre gesamtstaatliche Verantwortung wahr. Sie können gemäß Artikel 91b Absatz 1 GG in Fällen von überregionaler Bedeutung aufgrund von Vereinbarungen zusammenwirken bei der Förderung von:
* Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung außerhalb von Hochschulen
* Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen (Vereinbarungen bedürfen der Zustimmung aller Länder)
* Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten.
Damit Bund und Länder unabhängig von ihrer föderalen Zuständigkeit ihre gemeinsame gesamtstaatliche Verantwortung wahrnehmen können, haben sie mit der Qualifizierungsinitiative 2008 einen wegweisenden politischen Beschluss gefasst, zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Bildung und Forschung zu investieren. Ferner wurden über alle Bildungsbereiche hinweg von der frühkindlichen Bildung bis zu den Hochschulen Maßnahmen vereinbart. Zum Beispiel haben Bund und Länder im Hochschulbereich mit dem Hochschulpakt 2020, dem Qualitätspakt Lehre und der Exzellenzinitiative Förderprogramme initiiert, die den Hochschulen zum Ausbau ihrer Studienplätze und zur Sicherung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit beachtliche finanzielle Mittel in Milliardenhöhe zukommen lassen.
Damit das Bildungswesen in Deutschland - besonders im Hochschulbereich - international wettbewerbsfähig bleibt, kann auf eine Zusammenarbeit von Bund und Ländern nicht verzichtet werden. Oft können Länder den nötigen Investitionen in Bildung und Forschung nicht nachkommen - hierfür tritt dann der Bund ein. Dabei sind Gesetze wichtig, die die Kompetenzverteilung von Bund und Ländern genauestens regeln. Wenn sich daran gehalten wird, dann werden unsere föderalen Strukturen - auch im Bildungswesen - weiterhin deutlich bleiben.
Ich hoffe ich konnten Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Roderich Kiesewetter