Frage an Roderich Kiesewetter von Hans K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kiesewetter,
danke für Ihre Antwort vom 24.12.auf meine Frage.
Ihre Antwort deutet aber leider darauf hin, dass auch Sie zu dem Kreis von Parlamentarieren zu gehören scheinen, die dem Volk sein verfassungsmäßiges Recht auf Abstimmungen weiterhin (seit Inkraftsetzen des Grundgesetzes!) vorenthalten wollen. Diese Verhaltensweise der Parlamentarier halte ich für zutiefst verfassungsfeindlich und gibt Anlaß zu Frage, ob die lange Verweigerung des dem Volk zustehenden Rechtes auf Abstimmungen nicht die Achillesferse der Legitimität der gesamten bundesdeutschen Gesetzgebung ist. Sie sehen es an der wachsenden Zahl der Nichtwähler.
Seltsame Verhaltensweisen des Bundestages:
- in 2010 Jahr die Verbiegung des Euro Vertrages just zu dem Augenblick, als der Fall eintrat, gegen den uns der Vertrag eigentlioch schützen sollte. Man verabschiedet in Windeseile dieses für den Steuerzahler teure "Gesetz", für mich das zweite Ermächtigungsgesetz eines deutschen Parlamentes seit 1933. Der Bundespräsident hat wahrscheinlich aus dem Grund aufgegeben.
- anderes Beispiel, auch zum Schaden der Steuerzahler: die Änderung des Wahlgesetzes: diese steht schon seit der letzten Bundestagswahl aus. Wie ist hier der Stand der Entwicklung?
S.a. Link in Abgeordnetenwatch: http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=223&q=wahlrecht
Darf der Wähler darauf hoffen, bei der nächsten Wahl nach geändertem Wahlrecht seine Stimme abzugeben? Warum peitscht man das nicht auch durch, es geht doch wenn man will. Oder denkt man hier Böses, wenn man annimmt, dass die Änderung verzögert wird, weil dies den Parteien schadet und dem Volke nutzt?
Zum Abschluß die Frage: wann treten Sie dafür ein, dass den Sie Bürgern das Verfassungsrecht auf Abstimmungen zugestanden und umgesetzt wird, damit man der Politik besser auf die Finger klopfen kann? Hier eröffnen sich ja auch für die Politik große Chancen: der Wähler steht dann wieder eher hinter den Parteien anstatt daneben oder dagegen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Kellermann
Sehr geehrter Herr Kellermann,
mit Bedauern stelle ich fest, daß ich Ihre Frage vom 8. Januar 2011 noch nicht beantwortet habe.
Ich halte mich in meinen Entscheidungen an Artikel 38 Grundgesetz und an die bewährten Prinzipien unserer parlamentarischen und damit repräsentativen Demokratie.
Somit haben wir beide offensichtlich ein unterschiedliches Verständnis von der Rolle eines Parlaments und der Parlamentarier. Dagegen kann man nichts machen, sondern nur sich gegenseitig akzeptieren. Ich akzeptiere Ihre Position und bitte Sie, dies auch umgekehrt zu tun. Das Verfassungsrecht auf Abstimmung sehe ich in den Kommunal-/Kreistags-/Landtags-/Bundestags- und Europaparlamentswahlen und etlichen Bürgerbefragungsverfahren als soweit erfüllt an.
Das Wahlgesetz ist ja zwischenzeitlich auch dank des Bundesverfassungsgerichts geändert worden. Leider stärkt die Änderung nicht die Direktmandate, sondern die Listenplätze, es bleibt bei 299 Direktmandaten und es werden bis zu 500 Listenabgeordnete in den Bundestag einziehen. Zur Zeit hat der Bundestag ca. 620 Abgeordnete.
Mit freundlichen Grüßen
Roderich Kiesewetter