Portrait von Robin Korte
Robin Korte
Bündnis 90/Die Grünen
100 %
/ 4 Fragen beantwortet
Frage von Maria-Luise H. •

Wie wollen Sie in NRW bezahlbaren Wohnraums schaffen? Auf Stadtebene in Münster haben die Grünen es versäumt sozialverträgliche Baulandpolitik zu machen und begünstigen Leerstände der Spekulanten.

Sehr geehrter Herr Korte,
die Lokal- und Landespolitik sollte generell von einem Vorkaufsrecht bei Grundbesitz Gebrauch machen und Leerstände gesetzlich regeln, damit Spekulanten / Investoren das Interesse an ihrem nicht sozialverträglichen Geschäftsprinzip verlieren. Das Argument: wir brauchen im Wohnungsmarkt private Investoren hat sich durch die Subventionierung dieses Wohnraums mittels staatlicher Transferleistungen wie Wohngeld, HartzIV, Steuererleichterungen für Investoren längst überholt. Da kann der Staat besser selbst als Investor für das Allgemeinwohl auftreten.
Mit freundlichen Grüssen
ML H.

Portrait von Robin Korte
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau H.

Wohnen ist ein Grundbedürfnis, auf das niemand verzichten kann. Trotzdem wird es für viele Menschen immer schwieriger, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Vor allem Menschen mit geringem Einkommen, Familien mit Kindern, Alleinerziehende und Rentner*innen können sich die steigenden Mieten in Münster und anderen Städten häufig nicht mehr leisten und werden ins Umland verdrängt. Diese Verdrängung kann auf lange Sicht zu einer Aufspaltung unserer Städte und Stadtteile in Arm und Reich führen, wenn politisch nichts dagegen unternommen wird. Ich setze mich deshalb für eine Politik ein, die einerseits gezielt bezahlbaren Wohnraum schaftt, zugleich aber Mietwohnraum schützt und den Anstieg der Mieten im Wohnungsbestand begrenzt.

Damit in der Entwicklung neuer Baugebiete gezielt bezahlbarer Wohnraum entsteht, müssen die Städte und Gemeinden in NRW eine aktive Flächenpolitik betreiben, indem sie zukünftiges Bauland in öffentlicher Hand bevorraten und die Bebauung an soziale und ggf. auch an ökologische Kriterien und Konzepte binden, nicht etwa an den Höchstpreis. Das Land NRW muss hierfür die entsprechenden Voraussetzungen schaffen, z.B. indem es die Kommunen durch einen Landes-Bodenfonds in die Lage versetzt, Baulandpotentialflächen für den kommunalen Zwischenerwerb zu sichern, um diese anschließend nach sozialen Kriterien vergeben zu können. Die "sozial-gerechte Bodennutzung" sollte dementsprechend zum Staatsziel für NRW erhoben werden. Durch Erbpachtvergabe an Stelle von Verkauf der Baugrundstücke kann zudem die Sozialbindung von gefördertem Wohnraum langfristig gesichert werden.

Zugleich möchte ich dem Anstieg der Mieten im Bestand stärker als bisher entgegenwirken, indem landesgesetzliche Regelungen im Mietrecht und im Städtebaurecht, wie z.B. das Umwandlungsverbot in Milieuschutz-Gebieten oder die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen, wieder aufgenommen werden. Zudem will ich mich dafür einsetzen, dass NRW auf Bundesrats-Ebene Initiative für einen stärkeren bundesweiten Mieter*innenschutz ergreift. Dieser sollte unter anderem eine verschärfte und durchsetzungsstärkere Mietpreisbremse umfassen.

Um gezielt bezahlbare Wohnungen zu bauen, brauchen wir zudem einen starken öffentlichen Wohnungsbau, also Wohnungsbauunternehmen in öffentlicher Hand. Den haben wir in Münster mit der Wohn&Stadtbau - die Privatisierung der LEG auf Landesebene dagegen war ein Fehler und muss uns eine Lehre sein. Anders als Sie in Ihrer Frage darstellen bin ich aber nicht der Meinung, dass allein der Staat als Investor im Wohnungsbau auftreten sollte. Eine rein staatliche Wohnungswirtschaft wird den Bedarf an neuen Wohnungen nicht ansatzweise leisten können. Zudem haben wir als öffentliche Hand durch eine kluge und vorausschauende Bodenpolitik in Verbindung mit Erbpachtvergabe (siehe oben) sehr viele Möglichkeiten, auf die Ausgestaltung von Neubauvorhaben einzuwirken (z.B. Nutzungskonzept, Startmiete, Wohnungszuschnitt, Anteil und langfristige Sicherung von Sozialwohnungen). Auch das von Ihnen geforderte Vorkaufsrecht und ein Baugebot können und sollten auf diese Weise sachgleich zur Anwendung kommen, indem nämlich der öffentliche Grunderwerb zur Bedingung für die Schaffung von Baurecht gemacht und eine Bauverpflichtung in spätere Kaufverträge aufgenommen wird. Das ist in Münster mittlerweile der Standard und sollte es auch in anderen Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt in NRW werden.

Mit freundlichen Grüßen

Robin Korte

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Robin Korte
Robin Korte
Bündnis 90/Die Grünen