Frage von Louise B. • 15.01.2024
Antwort von Robert Lambrou AfD • 10.04.2024
Die dort offenbar auch anwesenden AfD-Mitglieder hatten demzufolge als Privatpersonen teilgenommen, keiner der Betreffenden konnte daher für unsere Partei sprechen.
Die dort offenbar auch anwesenden AfD-Mitglieder hatten demzufolge als Privatpersonen teilgenommen, keiner der Betreffenden konnte daher für unsere Partei sprechen.
In unserem Wahlprogramm fordern wir einen Untersuchungsausschuss „Corona“ für die nächste Wahlperiode.
Kritik am Islam muss erlaubt sein. Religionskritik, auch Kritik am Islam, ist im Rahmen der allgemeinen Gesetze rechtmäßig als Teil des Grundrechts der freien Meinungsäußerung.
Wir setzen uns außerdem dafür ein, dass Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen verstärkt in den Arbeitsmarkt integriert werden.
ich habe den Bürgern geantwortet.
ich bin grundsätzlich dafür, auch nach 2023 den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für die Gastronomie beizubehalten.