Die dort offenbar auch anwesenden AfD-Mitglieder hatten demzufolge als Privatpersonen teilgenommen, keiner der Betreffenden konnte daher für unsere Partei sprechen.
Kritik am Islam muss erlaubt sein. Religionskritik, auch Kritik am Islam, ist im Rahmen der allgemeinen Gesetze rechtmäßig als Teil des Grundrechts der freien Meinungsäußerung.