Die Einspeiseleistung musste bei Anlagen bis 25 kWp auf 70 Prozent ihrer Nennleistung begrenzt werden, um die lokale Überlastung des Stromnetzes durch zu hohe Einspeisemengen zu verhindern.
Frage von Dagmar L. • 09.12.2022
Antwort von Robert Habeck Bündnis 90/Die Grünen • 10.07.2023
Frage von Egbert P. • 09.12.2022
Antwort von Robert Habeck Bündnis 90/Die Grünen • 10.07.2023
Mit der Einführung einer Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Öl oder Holzpellets zum Heizen nutzen, können nun auch diese Haushalte entlastet werden.
Frage von Johannes H. • 07.12.2022
Antwort von Robert Habeck Bündnis 90/Die Grünen • 10.07.2023
Die Atomkraft ist eine Hochrisikotechnologie, die selbst mit größtem Ingenieurswissen nicht beherrschbare Risiken umfasst und nicht gegen terroristische Angriffe oder Naturkatastrophen gefeit ist.
Frage von Bettina M. • 05.12.2022
Antwort ausstehend von Robert Habeck Bündnis 90/Die Grünen
Frage von Dieter B. • 04.12.2022
Antwort ausstehend von Robert Habeck Bündnis 90/Die Grünen
Frage von Matthias M. • 01.12.2022
Antwort von Robert Habeck Bündnis 90/Die Grünen • 18.07.2023
Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.