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Robert Habeck
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Frage von Richard G. •

Zur Strom- / Gaspreisbremse: Was geschieht mit Gewerben und Vermietern (und deren Mietern), welche erst Anfang 2023 ihren Betrieb, ihre Vermietung beginnen oder ausweiten wollen?

Ich habe bis jetzt Ferienwohnungen ausgebaut und hierbei bisher minimalen Stromverbrauch und keinen Heizbedarf (Gasverbrauch) gehabt. Jetzt sind diese Einheiten fertig gestellt und Anfang 2023 wollte ich nun diese Ferienwohnungen vermieten, wobei sich der Strom- und Gasbedarf mindestens verzehnfachen, vermutlich sogar verfünzehnfachen wird. Muss ich dann für den gesamten erhöhten Bedarf die hohen Strom- und Gaspreise zahlen, was mir einen ganz erheblichen Wettbewerbsnachteil verschafft, da alle Konkurrenten, welche schon bisher erheblich Strom- und Gas verbrauchten, diesen 2023 sehr viel billiger erhalten?

Und was geschieht mit Gewerben, die 2023 einen neuen Betrieb aufnehmen wollen oder Ihre Produktion energieintensiv erweitern wollen?

Oder mit Mietern, die Anfang 2023 in eine Neubauwohnung ziehen?

Zudem befürchte ich, dass der Strom- und Gaspreis durch die Strom- und Gaspreisbremsen dauerhaft hoch gehalten wird, wonach sich mein gewaltiger Wettbewerbsnachteil verstetigen würde.

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