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Robert Habeck
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Kathrin B. •

Wird es eine wirkliche Entlastung auch für Bürger*innen geben, die mit Nachtspeicherheizung heizen MÜSSEN?

Lieber Herr Habeck, seit geraumer Zeit versuchen Betroffene, sich Gehör zu verschaffen. Auch mit ihrem Bürgerdialog funktioniert das leider nicht.
Die Fakten: zwei Stromzähler, zwei Stromverträge. Beide unter 40 Cent. Also werden wir nicht entlastet. 400,00 € pro Monat Stromkosten in der Summe. Davon gehen ungeminderte 75,00 € an MwSt zurück an den Staat. Kein Wumms, keine Solidarität mit uns? Nicht mal eine Senkung der Steuern? Eine Deckelung auf 20 Cent wäre solidarisch. Bitte bessern Sie nach, Ich habe meinen Ökoheizstromvertrag bei Lichtblick kündigen müssen, die wollten 455 € pro Monatnur für den Heizstrom kassieren. Die Bremse würde - nach dem Entlastungsrechner bei LB gerade mal 22,00 € bedeuten. Das geht doch nicht. Das ist Energiearmut in ganzer Pracht. Bitte bessern Sie wirklich nochmal nach, sehr viele Menschen stehen gerade am finanziellen Abgrund.In der Hoffnung auf eine Antwort verbleibe ich mit Gruß

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

 

vielen Dank für Ihre Frage.

 

Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Dies ist für gewöhnlich innerhalb weniger Wochen nach Beschlussfassung der Fall. Bis dahin können Sie die beschlossene Ausschussfassung über die Drucksache 20/7395 oder hier https://dserver.bundestag.de/btd/20/073/2007395.pdf abrufen.

 

Der in der Novelle beschlossene auf 28 Cent/kWh "preisgebremste" Tarif für Kunden mit HT/NT-Tarif, also Tag/Nacht-Tarif, gilt dann ab dem 01.08.2023 bis zum Auslaufen der Preisbremse.

 

Die zusätzlichen Entlastungen gelten für Netzentnahmestellen, die über einen tageszeitvariablen Tarif beliefert werden, der einen Schwachlast- oder Niedertarif und einen Hochtarif vorsieht (HT/NT-Tarif). Das Gesetz sieht keine Differenzierung in Allgemeinstrom und Wärmestrom vor. Da die Vergünstigung an sehr viele Menschen geht, ist es wichtig, die Umsetzung wirklich einfach und mit sehr wenig Bürokratie zu gestalten. Deshalb wird der HT/NT-Tarif als Auslöser für die Unterstützung genutzt. Die Energieversorger nutzen die Daten, wer diesen Tarif hat, sowieso für ihre Abrechnung. Sie müssen also keine neuen Daten erheben und niemand muss einen Antrag stellen. Die Gewährung der zusätzlichen Entlastung erfolgt automatisch ab 01.08.2023. Allerdings hat der Versorger zur weiteren Erleichterung der Abwicklung auch die Chance, das Geld nicht monatlich, sondern als Einmalzahlung auszuzahlen. Das muss dann aber auf jeden Fall noch dieses Jahr erfolgen.

 

Die Entlastungsregelung für Heizstrom gilt, solange die Preisbremse noch läuft. Aktuell ist der 31.12.2023 im Gesetz festgeschrieben, allerdings mit der Verlängerungsmöglichkeit bis zum 30.04.2024. Es ist noch keine finale Entscheidung gefallen, ob die Preisbremse verlängert wird. Unter anderem wird hierfür die weitere Entwicklung der Preise an den Großmärkten berücksichtigt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Team Robert Habeck

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