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Frage von Daniel H. •

Wird die neue Ertragssteuergrenze für Photovoltaikanlagen so aussehen, dass man die Erträge ab dem 30. KwP versteuern muss, oder wenn die Anlage mehr als 30 KwP hat, komplett ab dem ersten Cent?

Ergänzung:
Man hat 34.000 KwP Anlagenleistung Photovoltaik auf dem Dach und erwirtschaftet 34.000 Kwh oder 3.400 € im Jahr (vereinfacht 10 Cent pro Kwh). Muss man dann 400 € oder 3400 € zukünftig bei der Steuererklärung als zu versteuernde Einnahme angeben?

Anmerkung:
Ich hoffe, dass man dann ab dem ersten KwP über der Grenze auch nur anteilig versteuern muss. Ansonsten werden viele Bestandsanlagenbesitzer, die knapp über der Grenze sind, Module abklemmen/demontieren, was nicht sinnvoll für die Energiewende wäre. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr H.

vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne würden wir Ihre Frage beantworten, leider fehlen uns aber hierfür die erforderlichen Informationen. Diese hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dort hilft man Ihnen gerne, zum Beispiel hier: 

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/Service/buergerdialog.html

Mit herzlichen Grüßen

Team Robert Habeck 

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