Wird der Energie-Grundbedarf anhand der Vorjahreswerte oder nach einer Pro-Kopf-Pauschale ermittelt?
Sehr geehrter Herr Habeck,
finden Sie es gerecht, wenn die Gas- oder Strompreisbremse anhand des Verbrauchs des Vorjahres festgesetzt bzw. gedeckelt wird?
Werden damit nicht genau die Endverbraucher, die in der Vergangenheit bereits Strom gespart und am untersten Limit geheizt haben, bestraft? Denn für sie wird ein niedriger Grundbedarf ermittelt werden.
Andersherum: Erhalten Diejenigen, die bisher kurzärmlig und bei geöffnetem Fenster heizten, einen ’erhöhten' Grundbedarf, weil sie durch ihre nachlässige Verhaltensweise einen hohen Verbrauch im Vorjahr hatten? Verschafft sich diese Personengruppe nicht eher einen unverdienten Vorteil?
Wäre nicht eine Pro-Kopf-Pauschale der bessere und gerechtere Weg?
Viele Fragen auf einmal, danke für Ihre Zeit,
mit freundlichen Grüßen
H. B.