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Robert Habeck
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Frage von Andreas O. •

Wir haben im März eine PV Anlage beauftragt und diese könnte in den kommenden 2 Wochen damit ans Netz gehen. Wie sieht es rückwirkend mit der Erhöhung der Einspeisevergütung aus?

Aktuell würden wir 6 Ct. / KWh als Einspeisevergütung bekommen. Mit 8,5 Ct. würde das über die Laufzeit von 20 Jahren schon Einiges ausmachen. Wir warten aktuell noch und hoffen, dass es auch Rückwirkend angehoben wird. Ansonsten würde es sicherlich wieder viele Stimmen geben, welche der Politik keinen Glauben mehr schenken würden.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr O.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die neuen Einspeisetarife gelten für PV-Anlagen, die ab dem 1. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden. Zwar wurde in einem ursprünglichen Referent*innen-Entwurf für das EEG 2023 die Möglichkeit diskutiert, diese auch rückwirkend gelten zu lassen, diese wurde im Abstimmungsprozess aber nicht weiter berücksichtigt. Im Gesetzgebungsprozess ist es üblich, dass bis zur finalen Version des Gesetzes einige Änderungen vorgenommen werden. Robert Habeck hat solch einer rückwirkenden Regelung auch keineswegs zugesagt, vielmehr wurde der Referent*innen-Entwurf bereits öffentlich diskutiert, obwohl dieser insofern gar nicht beschlussreif war. Was allerdings erreicht wurde: Mit dem Verabschieden des Jahressteuergesetzes im Dezember 2022 wurde vereinbart, rückwirkend zum 1. Januar 2022 Photovoltaikanlagen bis 30 kWp nicht mehr für die Einkommenssteuer zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Team Robert Habeck

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