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Robert Habeck
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Frage von Katrin B. •

Wie werden Sie sicherstellen, dass der Kindergeldanspruch für Eltern volljähriger behinderter Kinder bei den Eltern verbleibt?

Sehr geehrter Herr Habeck,
zZ erhalten vollj. behinderte Kinder KiGeld, u. Anspruchsberechtigte sind bisher die Eltern, bis zu ihrem Ableben. Dadurch, dass der KiG-Anspruch bei den Eltern liegt, erfolgt die Auszahlung auch an die Eltern.
D.h., das volljährige, ü25-jähr. Kind bekommt das KiG über seine Eltern, z.B. um davon Fahrtkosten, nicht erstattungsfähige Zusatzleistungen wie z.B. für Zuzahlungen bei Medikamenten ü. dem Festpreis, aber auch Hobbys o.ä. zu bestreiten. Bisher ist das Kindergeld für behinderte(!) erwachsene "Kinder" also anrechnungsfrei, zusätzlich zur GruSi im Vergleich bei gesunden Kindern.
Nach der neuen KinderGrundsicherung würde der Anspruch auf das Kind übergehen u. damit
- mit der Grundsicherung verrechnet werden
- die Übertragung des Behinderten-Pauschbetrages bei Lohnsteuer würde wegfallen
- die Geltendmachung weiterer außergewöhnl. Belastungen bei Lohnsteuer würde wegfallen
Eltern vollj. behind. Kinder wären künftig deutl. schlechter gestellt
mfG B.

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