Wie stehen Sie zu den Rückforderungen der Corona-Soforthilfen?
Hallo Herr Habeck,
ich habe in 2020 in Bayern €5000,- an Soforthilfen bekommen. Damals hat ein gewisser Olaf Scholz, seinerzeit Finanzminister, verlauten lassen, dass es sich dabei um einen Zuschuss handelt, der nicht zurück gezahlt werden muss. Aiwanger hat in das gleiche Horn geblasen. Im Februar 2021 verkündete der Freistaat Bayern, dass er von Rückforderungen absieht. Am 28.11.2022 kam dann plötzlich die Rückforderung, wohl auf Drängen des Bundes.
Gibt es dafür von Ihnen eine nachvollziehbare Erklärung? Machen Sie sich eigentlich Gedanken darüber, dass dies für sehr viel Soloselbstständige den Ruin bedeuten kann?
Hätte ich gewusst, dass dieses ganze Verfahren zu einer Farce verkommt, hätte ich diese Hilfe niemals beantragt.
Da hat man sich gerade wieder etwas hochgerappelt, steht vor der nächsten Krise wegen Energiekosten und Inflation und dann wird man kurz vor Weihnachten aufgefordert diese Abrechnung zu machen.
Wie stehen Sie dazu?
Mit freundlichen Grüßen,
W. S.