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Robert Habeck
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Frage von Christian B. •

Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, nicht in ein Produkt einfließende Ausgaben von der Absetzbarkeit auszunehmen, und die Entfernungspauschale höchstens durch ein dauerhaftes Mobilitätsgeld zu ersetzen?

Das deutsche Einkommenssteuerrecht fußt auf dem Prinzip, einkünfteerzielungsbedingte Aufwendungen von Einnahmen abzuziehen. Dies ist insoweit plausibel, wie obige Aufwendungen in ein Produkt einfließen bzw. zwingend notwendig sind, beispielsweise Material- und Energiekosten.
Versteuert werden soll also das Nettoeinkommen, dass zur Befriedigung privater Bedürfnisse tatsächlich zur Verfügung steht.
Im Steuerrecht wurden immer mehr Dinge „absetzbar“. Dadurch wurde das Steuerrecht komplexer, aber kaum gerechter. Geht die Designerlampe über dem Schreibtisch oder ein Hotelaufenthalt im Zusammenhang mit Tagungen in das Produkt ein, hat der Kunde etwas davon? Es ist bereits Konsum, ebenso wie ein angenehmes Arbeits-Ambiente insgesamt.
Auch die attraktivere Lage eines entfernten Wohnortes kann man als Konsum betrachten. Dessen progressive Subventionierung über die Entfernungspauschale wird allerdings zunehmend kritisiert, zumal hier auch noch erhebliche externe Kosten entstehen.

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