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Robert Habeck
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Frage von Jens R. •

wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren?

Sehr geehrter Herr Habeck,

wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren? Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff in das Immunsystem. Dazu bedarf es der zwanglosen und freiwilligen Einwilligung des Patienten. Eine Impfpflicht widerspricht dem Freiwilligkeit und es entstehen Zwänge. Natürlich hofft man mit einer Impfpflicht Pandemien zu verhindern, jedoch kann und darf das Individualrecht nicht ausgehelbelt werden. Ganz zu Schweigen von den Vertrauensverlusten in die Ärzte, die ja die Patienten zwangsbehandeln müssen. Von dem Problemen mit dem Nürnberger Kodex ganz zu schweigen.
Ich würde mich über eine Rückmeldung mit Ihrer Meinung dazu freuen und hoffe inständig, daß Sie sich gegen eine Impfpflicht entscheiden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jens. R.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage.

In der Debatte zur Einführung einer allgemeinen Pflicht zur Impfung gegen das Corona-Virus stand die die zentrale Frage im Raum: Tun wir alles dafür, dieses Land und seine Menschen vor weiteren großen Freiheitseinschränkungen zu schützen? Denn die Freiheitsabwägung bzw. Freiheitsinterpretation der Wenigen darf nicht zur permanenten Freiheitseinschränkung der Vielen führen. Eine Erhöhung der Impfquote wäre der effizienteste Weg gewesen, künftig anderweitige Eingriffe in Grundrechte weitestgehend zu vermeiden, wie das Recht auf schulische Bildung, die freie Berufsausübung, die freie Ausübung von Kunst und Kultur, die Versammlungsfreiheit, die Freiheit der Religionsausübung, bzw. die allgemeine Handlungsfreiheit.

Mit freundlichen Grüßen

Team Robert Habeck

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