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Frage von Martina P. •

Wie ist der Bearbeitungstand der Schlussabrechnungen zur CORONA-Neustarthilfe

Die Schlussabrechnungen zu den Coronaneustarthilfen mussten zum 31.3.2023 eingereicht werden. Bei mir als Steuerberaterin sind derzeit vielleicht 4% der Fälle abschließend beschieden.

Wie sieht der Bearbeitungsstand der Schlussabrechnungen zur Neudtarthilfe nach Kenntnis des zuständigen Wirtschaftsministeriums bundesweit aus? Hab nur ich Pech?

Ich frage, weil Sie jetzt die Schlussabrechnungen zur Überbrückungshilfen eintreiben und ich frage mich, obeohl es rechtlich geboten wäre, Steuerberater und Rechtsanwälte so fair sind, sie nicht mit Untätigkeiteseinsprüchen und - klagen vor sich herzutreiben, wie sie sich die Bearbeitung der Schlussabrechnungen zur Überbrückungshilfe vorstellen, da hier ein vielfacher Aufwand zu erwarten ist. Sind da frische Mitarbeiter am Werk, oder machen das die, die derzeit die Neustarthilfen (nicht) bearbeiten?

Welche Frist ist Ihrer Meinung nach für die Bearbeitung der Schlussabrechnungen als angemessen anzusehen?

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