Wie gedenken Sie die Verbraucher mit Nicht-Gasheizungen gerecht im Sinne der Gaspreisbremse gleichzustellen, und Steuerverschwendung durch geplante Gaspreishilfen auch an "Unbedürftige" zu vermeiden?
Sehr geehrter Herr Habeck,
es ist aus meiner Sicht nicht zu verstehen, warum bspw. Pellet- (die deutlich umweltfreundlicher sind) Nutzer (gilt für Ölheizungen analog) die aktuellen Kostensteigerungen (von > 200%) selbst stemmen sollen, während Gaskunden (derweil auch nur noch ca. 200% Preisanstieg ggü. Vorperiode) deutlich entlastet werden (Quellen: https://tinyurl.com/MFroese-Gas; https://www.heizpellets24.de/pelletpreis).
Hauptkritik äußere ich aber insbesondere an der Methodik, diese Förderung an ALLE Gaskunden zu verteilen, ohne Ansehen der Bedürftigkeit - da sehe ich ganz klar die (hoffentlich nicht vergessene) Ausgabendisziplin verletzt!!
Ich bedanke mich für eine entsprechende Antwort Ihres Hauses mit einem stichhaltigen Lösungsansatz und einem Hinweis auf die entsprechenden Rechtsbehelfe.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Oec. Marc F., Wuppertal
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Als Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sind die Preise an den Energiemärkten sprunghaft gestiegen und haben für eine lange Zeit ein historisches Hoch erreicht. Besonders betroffen von den Preiserhöhungen war der Erdgaspreis, signifikante Preissteigerungen erfolgten aber auch bei anderen Energieträgern wie Heizöl oder Pellets.
Mit der Einführung einer Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Öl oder Holzpellets zum Heizen nutzen, können nun auch diese Haushalte entlastet werden. Ebenso gilt die Entlastungsmöglichkeit auch für Energieträger wie Flüssiggas (LPG), Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks.
Der Bund stellt hierfür 1,8 Mrd. Euro bereit.
Rahmendaten der Härtefallhilfen für Privathaushalte finden sie auch auf der Seite des BMWK:
Mit freundlichen Grüßen
Team Robert Habeck