Welche LNG-Kapazitäten sind tatsächlich notwendig?
Sehr geehrter Herr Habeck,
Ihr Ministerium plant, in den nächsten Jahren eine LNG-Importkapazität von 76,5 Milliarden m³ pro Jahr aufzubauen. Das ist deutlich mehr als die 55 Milliarden m³ Erdgas, die Russland vor seinem Angriff auf die Ukraine an Deutschland geliefert hat. Laut Recherchen des MDR wären außerdem deutlich mehr Gasimporte von den bestehenden LNG-Terminals im europäischen Ausland möglich. Dies war schon im Februar bekannt. Aktuell (im Juli 2023) hält das Wirtschaftsministerium jedoch allem Anschein nach weiterhin an den Plänen fest.
Was ist Ihre Begründung für den Aufbau dieser Überkapazität, und warum findet man darüber auf der Website des Ministeriums keine Informationen?
Mit freundlichen Grüßen,
Jakob E.
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Zur Sicherung der Gasversorgung Deutschlands nach Ausbruch des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs auf die Ukraine war eine Neuausrichtung der Gasimporte erforderlich und die Errichtung von LNG-Import-Infrastrukturen leistet einen relevanten Beitrag, um auch kurz- und mittelfristig eine ausreichende Versorgung Deutschlands mit Erdgas sicherzustellen.
Der parallele Aufbau von LNG-Terminals ist wichtig für die Versorgungssicherheit. Damit schaffen wir in relativ kurzer Zeit zur Diversifizierung alternative Importmöglichkeiten und treiben zugleich die Dekarbonisierung hin zur Klimaneutralität 2045 voran. LNG wird weiterhin im Wettbewerb mit Pipelineerdgas stehen, ohne Fehlanreize für einen gesteigerten Bedarf zu setzen.
Wir haben deutliche Vorgaben gemacht, dass landseitige LNG-Terminals nur genehmigt werden können, wenn deren spätere Umrüstung auf grüne Gase (sog. „green readiness“) bereits jetzt bei ihrer Planung mitgedacht wird und nur mit Umrüstkosten von 15 Prozent einhergehen darf. Damit wird vermieden, dass die Terminals mit dem Ausstieg aus fossilem Erdgas als Investitionsruinen enden. Außerdem müssen mit Inbetriebnahme der festen landseitigen LNG-Terminals die schwimmenden Terminals (FSRU) abgezogen werden. Damit stellen wir gesetzlich sicher, dass die Überkapazitäten begrenzt werden.
In Lieferungen aus den USA wird auch Erdgas enthalten sein, das durch Fracking gewonnen wurde, der genaue Anteil ist dabei nicht zu bestimmen. Eine Kennzeichnung von Fracking-Gas auf dem Welthandel gibt es nicht, sie ist nicht kennzeichnungspflichtig.
Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute.
Beste Grüße
Ihr Team Habeck