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Robert Habeck
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jobst T. •

Was halten Sie von diesem Vorschlag?

Sehr geehrter Herr Habeck,
Was halten Sie von diesem Vorschlag?
Gesetzgebende Volksabstimmung“

Wir möchten, dass die gesetzgebende Volksabstimmung eingeführt wird und dabei repräsentative Demokratie und direkte Demokratie miteinander verbunden werden.

Dazu bedarf es einer Änderung des Art. 82(1) GG.

Der Art. 82 GG bildet den Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens.

In ihm ist geregelt, daß Gesetze verkündet werden und in Kraft treten, wenn der Bundespräsident sie ausgefertigt (unterschrieben) hat.

Künftig sollen Gesetze erst verkündet werden und in Kraft treten, wenn nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten das Volk in einer gesetzgebenden Volksabstimmung zugestimmt hat.

Um das zu ermöglichen, soll der Art. 82(1) GG geändert werden.

Mit freundlichem Gruß
J. T.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr T.,

 

vielen Dank für Ihre Frage.

 

Ende 2020 haben wir als Bündnis 90/Die Grünen ein neues Grundsatzprogramm beschlossen. Darin haben wir auch unser Bekenntnis zur parlamentarischen Demokratie festgehalten. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, dass unsere Demokratie ein erhebliches Repräsentationsdefizit hat – beispielsweise, weil Millionen Kinder und Jugendliche ausgeblendet werden. Deshalb wollen wir unter anderem Wahlhürden schrittweise abbauen.

 

Ergänzend dazu bereichern direkte Beteiligungsmöglichkeiten die repräsentative Demokratie. Viele Kritiker*innen von Volksbegehren argumentieren allerdings, dass diese stark anfällig für polarisierte Debatten und die Verbreitung von Falschinformationen sind.

 

Deshalb haben wir Bürger*innen-Räte konkret in unser Grundsatzprogramm mit aufgenommen. So soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei ausgewählten Themen die Alltagsexpertise von Bürger*innen noch direkter in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. Zufällig ausgewählte Bürger*innen beraten in einem festgelegten Zeitraum über eine konkrete Fragestellung und erarbeiten auf Grundlage von Fakten und wissenschaftlichen Erkenntnissen Handlungsempfehlungen und Impulse für die öffentliche Auseinandersetzung und die parlamentarische Entscheidung. Es gilt sicherzustellen, dass die Teilnehmenden sich frei, gleich und fair eine Meinung bilden können und dass ihnen ausreichend Raum für eine intensive Auseinandersetzung mit der Fragestellung gegeben wird. So werden Bürger*innen mit unterschiedlichen Perspektiven zusammengebracht und ein faktenbasierter Diskurs gefördert.

 

Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute.

 

Beste Grüße

 

Ihr Team Habeck

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