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Robert Habeck
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Frage von Martin G. •

Warum wird in Anbetracht des Klimawandels und der Energiekrise nicht endlich eine brauchbare Bagatellgrenze für sogenannte Balkonkraftwerke (Klein-PV-Anlagen) geschaffen?

Durch Schaffung einer Bagatellgrenze von etwa 3000WP Anlagenleistung pro Privathaushalt (das entspricht in etwa dem Durchschnitts-Stromverbrauch einer Familie) könnte bei Akzeptanz bis zu 1/4 des Gesamtstromverbrauches in Deutschland gedeckt werden und müßte nicht durch Gas, Kohle oder Atomkraftwerke erzeugt werden. Der Einfachheit halber könnte man dies über eine auf die Anlagengröße angepasste Pauschalabgabe welche die Netzgebühren und Stromsteuer enthält sowie einfache Stromzähler ohne Rücklaufsperre regeln, wobei über den Eigenverbrauch hinausgehende Erträge nicht vergütet werden. Beispiel: Aktueller Brutto-Strompreis ca. 0,37€/kWh, Anlagengröße 1500WP ergibt etwa 1500kwh Jahresertrag mit einem Wert von 555€. Davon 24,7% Netzgebühr + 6,3% Stromsteuer ergibt 131€ Pauschalabgabe. Bei Anschaffungskosten von ca. 1700€ für diese Anlage ist sie nach 4 Jahren amortisiert, ein starker Anreiz geschaffen und auch die vielen Geringverdiener können endlich an der Energiewende beteiligt werden.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage. Wir freuen uns über ihr Interesse an Balkon-PV bzw. Balkonkraftwerken, denn diese sind eine sehr niedrigschwellige Möglichkeit, an der Energiewende teilzuhaben. Ein beschleunigter Ausbau erneuerbarer Energien ist die treibende Kraft für die Transformation zur Klimaneutralität. Deshalb wollen wir als Ampel-Koalition weitere Maßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der Photovoltaik in Deutschland auf den Weg bringen. Unter dem folgenden Link finden Sie die Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung:

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/photovoltaik-stategie-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Auf den Seiten 24-27 finden Sie den Abschnitt zu den geplanten Erleichterungen der Nutzung von Balkon-PV. Dazu legt das BMWK das Solarpaket I vor und leitet die Länder- und Verbändeanhörung ein. Das Solarpaket I ist das Ergebnis von zwei Gipfeln zur Photovoltaik, die im BMWK stattgefunden haben. Das Solarpaket ist nah an den konkreten Bedürfnissen aus der Praxis entwickelt. Es soll im Sommer vom Bundeskabinett verabschiedet und anschließend im Bundestag beraten und beschlossen werden. Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Informationen dazu:

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/Energieversorgung/solarpaket-1.html

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich gerne an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dort hilft man Ihnen gerne, zum Beispiel hier:

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/Service/buergerdialog.html

Mit freundlichen Grüßen,

Team Robert Habeck

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