Warum wird Denkmalschutz höher bewertet als die Solarstromerzeugung?
Sehr geehrter Hr. Habeck, wir begrüßen die stärkere Förderung privater Initiativen zur Solarstromerzeugung. Auch wir möchten gerne unseren Beitrag dazu leisten und ein Balkonkraftwerk betreiben. In der Eigentümerversammlung unserer Wohnanlage wurde dem Anliegen zugestimmt, vorausgesetzt der Zustimmung der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Chemnitz. Leider hat die Behörde unser Anliegen abgelehnt mit der Begründung, dass die optische Beeinträchtigung zu groß wäre wenn es nicht überall gleich ist. Besonders bezieht sie die Behörde dabei auf den Winkel, der empfohlen ist um einen möglichst hohen Wirkungsgrad zu erzielen.
Dabei ist sowieso jeder Balkon anders gestaltet: Sonnenschirme, Sichtschutz am Geländer, Blumenkästen, Lichter oder andere Dekorationen.
Was kann getan werden, damit auch wir unseren Beitrag leisten können? Wir wohnen in einer alten Kaserne, die ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird und nicht in einem Schloss.