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Frage von Martin G. •

Warum werden Windkraftanlagen genehmigt die an einen großen Teil des Jahres nicht betrieben werden dürfen? Warum muß der Ausfall für den Betreiber vom Steuerzahler ersetzt werden?

Windpark HEF_47. Wieder mal wurde von den Behörden ein Windpark genehmigt der aufgrund des Artenschutzes, Tagsüber für den Rotmilan vom 01.03 bis 31.08 und Nachts für die Fledermäuse vom 01.04 bis 31.10 abgeschaltet bleiben muß. Das ist defakto mehr als die Hälfte des Jahres und die Ertragsausfälle für den Betreiber müssen vom Steuerzahler ersetzt werden. Ein Horst der Rotmilane befindet sich direkt im Windpark, ein zweiter ca. 150m entfernt von einer Anlage am Rand. Die gesamte Fläche ist Jagdgebiet der streng geschützten Mopsfledermaus. Anstatt mit der Anlage 3km in ein Maisanbaugebiet mit etwas weniger Windhöfigkeit aber fast keinen Artenschutzvorgaben zu wechseln wurde hier ohne Augenmaß genehmigt. Eine Anlage wird gebaut, darf aber nicht betrieben werden und schüttet trotzdem einen hohen Gewinn aus, wie Geil ist das denn? Sollen hier nur rücksichtslos die Unternehmensgewinne maximiert werden? Warum wird der Steuerzahler für solche Projekte weiterhin schamlos zur Kasse gebeten?

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