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Robert Habeck
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Kai-Uwe P. •

Warum werden Mitbürger ignoriert, die in der Ankündigung des Osterpaketes zu früh in die Photovoltaik eigestiegen sind?

ich habe gleich nachdem die Wahl gewonnen wurde auf die Grünen gesetzt und mein Haus mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet, es war der Jahreswechsel 21/22. Das Osterpaket war zwar noch nicht angekündigt aber aus meiner Sicht war klar, Sie werden einen Anreiz setzen und wenn das nicht mit den Ihnen passiert, dann nie. Die Anlage ist seit Februar am Netz, als Einspeisevergütung erhalte ich 6,2 Cent und kann mich selbst Ohrfeigen, weil ich nicht gewartet habe. Ich habe fest damit gerechnet, das gerade die Grünen das Osterpaket mit Wirkung 01.01.2022 rückwirkend in Kraft setzen werden oder sich mindestens dafür aussprechen. Es werden wieder die bestraft die zeitnah Verantwortung übernommen haben. Das ist zwar gut für die Umwelt und Energiepolitik, ich kann jedoch nicht einsehen, warum mein Strom weniger wert sein soll als der Strom der in 2023 eingespeist wird, der wird dann nämlich mit über 8 Cent Einspeisevergütung eingespeist? Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die neuen Einspeisetarife gelten für PV-Anlagen, die ab dem 1. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden. Zwar wurde in einem ursprünglichen Referent*innen-Entwurf für das EEG 2023 die Möglichkeit diskutiert, diese auch rückwirkend gelten zu lassen, diese wurde im Abstimmungsprozess aber nicht weiter berücksichtigt. Im Gesetzgebungsprozess ist es üblich, dass bis zur finalen Version des Gesetzes einige Änderungen vorgenommen werden. Robert Habeck hat solch einer rückwirkenden Regelung auch keineswegs zugesagt, vielmehr wurde der Referent*innen-Entwurf bereits öffentlich diskutiert, obwohl dieser insofern gar nicht beschlussreif war. Was allerdings erreicht wurde: Mit dem Verabschieden des Jahressteuergesetzes im Dezember 2022 wurde vereinbart, rückwirkend zum 1. Januar 2022 Photovoltaikanlagen bis 30 kWp nicht mehr für die Einkommenssteuer zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Team Robert Habeck

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