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Robert Habeck
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Frage von Matthias N. •

Warum ist "ein dauerhafter Betrieb der Balkon-PV-Anlage hinter rückwärtsdrehenden Zählern [...] nicht geplant und wäre auch nicht sachgerecht"? Wir brauchen diesen finanziellen Anreiz für die Wende!

Sehr geehrter Herr Habeck,
der genannte Satz kommt aus Ihrer Photovoltaik-Strategie 2023. Mir leuchtet nicht ein, wieso hier die Chance vertan wird, den Grundsatz, dass Strom gleich viel wert ist, egal wer ihn produziert, umzusetzen (dieser gilt in anderen Ländern wie den NL ebenso). Bei Balkon-PV ist wegen der Leistung auf absehbare Zeit keine Überlastung der Netze zu befürchten.
Falls Sie den Netzbetreibern über eine geeignete Messeinrichtung eine Möglichkeit zur Kontrolle des eingespeisten Stroms geben wollen, sollte dem Passus zum "übergangsweisen" Rückwärtslaufen des Zählers einer beigestellt werden, der garantiert, dass nach der Installation eines Zweiwegezählers der eingespeiste Strom zum gleichen Tarif wie der entnommene vergütet wird.
Wenn dem Endverbraucher wieder nur das gute Gewissen bleibt, während die Netzbetreiber den finanziellen Anreiz einstreichen, ist die Klimawende nicht zu schaffen - und eine Registrierung des Dunkelfelds von Balkon-PV wird so auch nicht erfolgen.

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