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Robert Habeck
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Martin M. •

Warum halten Sie Ihr Versprechen bezüglich PV Osterpaket nicht ein?

Guten Tag Hr. Habeck,
Ich habe mich auf Ihr Versprechen (live in den Medien) gestützt und Ihnen vertraut und aus dem Grund in meine PV Anlage im April investiert.
Sie sagten wörtlich, man solle doch bitte nicht auf kommende Subventionen wie das Osterpaket warten, sondern sofort mit dem Bau von PV Anlagen beginnen, Zitat „wir brauchen die Energie jetzt“
„Jeder würde rückwirkend diese kommenden Förderungen erhalten“

Nun heißt es einschlägig in der Gesetztesänderung dass nur Neu in Betrirb genommene Anlagen, ab Gesetzesentwurf davon profitieren (auch Höheres Entgelt für Einspeisung, keine 70%,...)

Ich habe auf Ihr Vertrauen hin, ca. 35000€ investiert und Bin mehr als nur entäuscht...

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die neuen Einspeisetarife gelten für PV-Anlagen, die ab dem 1. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden. Zwar wurde in einem ursprünglichen Referent*innen-Entwurf für das EEG 2023 die Möglichkeit diskutiert, diese auch rückwirkend gelten zu lassen, diese wurde im Abstimmungsprozess aber nicht weiter berücksichtigt. Im Gesetzgebungsprozess ist es üblich, dass bis zur finalen Version des Gesetzes einige Änderungen vorgenommen werden. Robert Habeck hat solch einer rückwirkenden Regelung auch keineswegs zugesagt, vielmehr wurde der Referent*innen-Entwurf bereits öffentlich diskutiert, obwohl dieser insofern gar nicht beschlussreif war. Was allerdings erreicht wurde: Mit dem Verabschieden des Jahressteuergesetzes im Dezember 2022 wurde vereinbart, rückwirkend zum 1. Januar 2022 Photovoltaikanlagen bis 30 kWp nicht mehr für die Einkommenssteuer zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Team Robert Habeck

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