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Robert Habeck
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Frage von Steffen W. •

Warum gibt es keine angemessene Strompreisbremse für Nutzer von Nachtspeicherheizungen?

Sehr geehrter Herr Habeck,
wie profitieren Nutzer von Nachtspeicherheizungen von der Strompreisbremse? Für Haushaltsstrom gibt es eine entsprechende Preisdeckelung i.H.v. 40 Cent pro kWh.
Mein aktueller Wärmestromtarif liegt bei: Verbrauchspreis HT pro kWh 21,02 Cent; NT pro kW 16,92 kWh. Mein Tarif zum 01.01.23 ist: Verbrauchspreis HT pro kWh 34,33 Cent; NT pro kwh 30,23 Cent. Bei meinem letztjährigen Wärmestromverbrauch bedeutet das für mich eine Verdoppelung des Preises.
Die Planung, dass bei zeitvariablen Tarifen, z.B. Nachtspeicherheizungen der monatliche Durchschnittspreis herangezogen werden soll, leuchtet mir nicht ein. Das Beispiel, welches dabei genannt wird ist: wenn von 0 bis 6 Uhr ein günstiger Tarif gilt und von 6 bis 24 Uhr ein teurer Tarif, dann geht der Nachttarif zu 6/24 in den Durchschnitt ein und der Tagtarif zu 18/24. Doch wie profitiere ich davon. Der Hauptteil meines Wärmestrombezugs (mehr als 90%) liegt in der Nacht.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr W.,

 

vielen Dank für Ihre Frage.

 

Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Dies ist für gewöhnlich innerhalb weniger Wochen nach Beschlussfassung der Fall. Bis dahin können Sie die beschlossene Ausschussfassung über die Drucksache 20/7395 oder hier https://dserver.bundestag.de/btd/20/073/2007395.pdf abrufen.

 

Der in der Novelle beschlossene auf 28 Cent/kWh "preisgebremste" Tarif für Kunden mit HT/NT-Tarif, also Tag/Nacht-Tarif, gilt dann ab dem 01.08.2023 bis zum Auslaufen der Preisbremse.

 

Die zusätzlichen Entlastungen gelten für Netzentnahmestellen, die über einen tageszeitvariablen Tarif beliefert werden, der einen Schwachlast- oder Niedertarif und einen Hochtarif vorsieht (HT/NT-Tarif). Das Gesetz sieht keine Differenzierung in Allgemeinstrom und Wärmestrom vor. Da die Vergünstigung an sehr viele Menschen geht, ist es wichtig, die Umsetzung wirklich einfach und mit sehr wenig Bürokratie zu gestalten. Deshalb wird der HT/NT-Tarif als Auslöser für die Unterstützung genutzt. Die Energieversorger nutzen die Daten, wer diesen Tarif hat, sowieso für ihre Abrechnung. Sie müssen also keine neuen Daten erheben und niemand muss einen Antrag stellen. Die Gewährung der zusätzlichen Entlastung erfolgt automatisch ab 01.08.2023. Allerdings hat der Versorger zur weiteren Erleichterung der Abwicklung auch die Chance, das Geld nicht monatlich, sondern als Einmalzahlung auszuzahlen. Das muss dann aber auf jeden Fall noch dieses Jahr erfolgen.

 

Die Entlastungsregelung für Heizstrom gilt, solange die Preisbremse noch läuft. Aktuell ist der 31.12.2023 im Gesetz festgeschrieben, allerdings mit der Verlängerungsmöglichkeit bis zum 30.04.2024. Es ist noch keine finale Entscheidung gefallen, ob die Preisbremse verlängert wird. Unter anderem wird hierfür die weitere Entwicklung der Preise an den Großmärkten berücksichtigt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Team Robert Habeck

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