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Robert Habeck
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Frage von Susanne D. •

Warum gibt es keine angemessene Strompreisbremse für Nutzer von Nachtspeicherheizung? Preisanhebungen von weit über 100%

Sehr geehrter Herr Habeck,
Die Strompreisbremse kommt. Doch eine Gruppe fällt dabei durch's Raster: die Nutzer von Nachtspeicheröfen. Sie müssen für eine warme Wohnung bald deutlich mehr bezahlen. Für Privatkunden gibt es ab März 2023 rückwirkend ab Anfang Januar eine Deckelung des Preises für Haushaltsstrom bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Das Problem: Hier hatte man wohl nur den Haushaltsstrom im Blick, nicht den Strom, mit dem Heizungen nachts geladen werden. Bei diesem Tarif ist der Deckel keine Hilfe. Auch für Menschen, die mit Gas heizen, gibt es eine Gaspreisbremse, die bei 12 Cent pro Kilowattstunde liegt. Bei der Fernwärme würde dieser 9,5 Cent pro Kilowattstunde betragen. Warum gibt es keine Strompreisbremse für Bürger, die mit Nachtstromspeicherheizungen heizen müssen? Speicherheizungen wurden bis in die 90ger Jahre als Alternative zu Öfen für Heizöl propagiert, besonders für ländliche Gebiete, in denen es keine Gasversorgung gab und manche Gemeinde Luftkurort werden wollte.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau D.,

 

vielen Dank für Ihre Frage.

 

Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Dies ist für gewöhnlich innerhalb weniger Wochen nach Beschlussfassung der Fall. Bis dahin können Sie die beschlossene Ausschussfassung über die Drucksache 20/7395 oder hier https://dserver.bundestag.de/btd/20/073/2007395.pdf abrufen.

 

Der in der Novelle beschlossene auf 28 Cent/kWh "preisgebremste" Tarif für Kunden mit HT/NT-Tarif, also Tag/Nacht-Tarif, gilt dann ab dem 01.08.2023 bis zum Auslaufen der Preisbremse.

 

Die zusätzlichen Entlastungen gelten für Netzentnahmestellen, die über einen tageszeitvariablen Tarif beliefert werden, der einen Schwachlast- oder Niedertarif und einen Hochtarif vorsieht (HT/NT-Tarif). Das Gesetz sieht keine Differenzierung in Allgemeinstrom und Wärmestrom vor. Da die Vergünstigung an sehr viele Menschen geht, ist es wichtig, die Umsetzung wirklich einfach und mit sehr wenig Bürokratie zu gestalten. Deshalb wird der HT/NT-Tarif als Auslöser für die Unterstützung genutzt. Die Energieversorger nutzen die Daten, wer diesen Tarif hat, sowieso für ihre Abrechnung. Sie müssen also keine neuen Daten erheben und niemand muss einen Antrag stellen. Die Gewährung der zusätzlichen Entlastung erfolgt automatisch ab 01.08.2023. Allerdings hat der Versorger zur weiteren Erleichterung der Abwicklung auch die Chance, das Geld nicht monatlich, sondern als Einmalzahlung auszuzahlen. Das muss dann aber auf jeden Fall noch dieses Jahr erfolgen.

 

Die Entlastungsregelung für Heizstrom gilt, solange die Preisbremse noch läuft. Aktuell ist der 31.12.2023 im Gesetz festgeschrieben, allerdings mit der Verlängerungsmöglichkeit bis zum 30.04.2024. Es ist noch keine finale Entscheidung gefallen, ob die Preisbremse verlängert wird. Unter anderem wird hierfür die weitere Entwicklung der Preise an den Großmärkten berücksichtigt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Team Robert Habeck

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