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Robert Habeck
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Timo A. •

Warum dürfen Netzbetreiber mir den Schuko-Stecker bei einer Balkonsolaranlage verbieten, obwohl der VDE, die Bundesnetzagentur und das leider immer noch nicht beschlossene Solarpaket I, dies zulassen?

Sehr geehrter Herr Habeck,

warum kann die Politik bei anderen Entscheidungen von Heute auf Morgen ein Gesetz durchbringen, während bei einer Übereinkunft, dass Solarpaket I seit August 2023 immer noch kein Gesetz ist und einzelne Netzbetreiber bei Solarbalkonkraftwerken den unnötig teuren Wieland-Stecker vorschreiben?
Deutschland könnte schon jede Menge Solarenergie auf Dächern und Balkonen generieren, wenn man wichtige Entscheidungen endlich abschließt.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr A.,

 

vielen Dank für Ihre Frage.

 

Die Koalitionsfraktionen haben sich zum Solarpaket I geeinigt. Es ist ein weiterer Booster für den Ausbau der Solarenergie. Damit beschleunigen und entbürokratisieren wir die gesamte Spannbreite der Solarenergie, vom Balkonkraftwerk über die größere Gewerbedachanlage bis zur großen Freiflächenanlage.

 

Mehr Informationen zum Solarpaket I finden Sie unter:

 

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/solarpaket-im-ueberblick.pdf?__blob=publicationFile&v=8

 

Die Koalitionsfraktionen konnten sich aber leider nicht auf eine konkrete Resilienzmaßnahme zur Stärkung der europäischen PV-Industrie verständigen. Einige Hersteller hatten noch vor Inkrafttreten des Net Zero Industry Act (NZIA) der EU eine nationale Überbrückungsmaßnahme gefordert. Wir hätten uns hier mehr gewünscht und hatten uns für Resilienzmaßnahmen eingesetzt.

 

Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute.

 

Beste Grüße

 

Ihr Team Habeck

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