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Robert Habeck
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Frage von Guido N. •

Warum dürfen in Deutschland Stromzähler nicht wie in anderen Ländern bereits Praxis rückwärts laufen?

In den Niederlanden und meines Wissens auch in anderen Ländern dürfen Stromzähler bei entsprechender Stromproduktion - zum Beispiel durch eine eigene PV-Anlage - rückwärts laufen.
Bereits vor Monaten haben Sie im Fernsehen auf die oben genannte Frage geantwortet: "Wir sind da dran.". Nun stellt sich die Frage, was das bedeutet: "Wir sind da dran." Denn ebenfalls seit Monaten hört man davon nichts mehr. Das Thema scheint in der politischen Versenkung verschwunden zu sein. Dabei wäre diese Regelung ein Segen für viele Haushalte angesichts der minimalen Einspeisevergütungen. Und zwar selbst dann, wenn eine prozentuale Beteiligung am Netzbetrieb sowie Steuern zu leisten wären. Der Nutzen pro Kilowattstunden wäre immer noch deutlich höher als die läppische Einspeisevergütung von derzeit rund 8 Cent pro Kilowattstunde.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Solarpaket I macht es Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen deutlich einfacher und unbürokratischer, Photovoltaik (PV)-Anlagen zu installieren und Solarenergie zu nutzen. Das Gesetzespaket stellt wichtige Weichen, um die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen. Denn dafür muss der Solarenergie-Ausbau noch einmal deutlich beschleunigt werden. Es ist im Wesentlichen am 16. Mai in Kraft getreten. Mit verbesserten Vergütungen gerade für Gewerbe und den Mittelstand genauso wie mit größeren Balkonsolaranlagen für Mieter*innen. An verschiedenen weiteren Stellen entschlacken wir bürokratische Regelungen. Neue Balkon-PV sollen nicht dadurch verhindert werden, dass ein Zweirichtungszähler – also digitaler Stromzähler – eingebaut werden muss. Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen. Der bisherige Stromzähler läuft dann einfach rückwärts, wenn Strom eingespeist wird. So profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher davon, denn das senkt die Strommenge, die sie bezahlen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/tipps-fuer-verbraucher/solarpaket-photovoltaik-balkonkraftwerke-2213726

Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute.

Beste Grüße

Ihr Team Habeck

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