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Robert Habeck
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Frage von Dr. Andreas H. •

Wann wird die Gesetzeslücke in der Gaspreisbremse mit dem Stichtag 1.3.2023 und der ausbleibenden, rückwirkenden Erstattung bei davor erfolgtem Wechsel zu günstigerem Gasanbieter geschlossen?

Sehr geehrter Herr Habeck,

die Ihnen bekannte o.a. Gesetzeslücke als handwerklicher Fehler, führt zu einer mit der Ratio des Gesetzes unvereinbaren wie willkürlichen Verweigerung der rückwirkenden Erstattung für die Hochverbrauchsmonate Januar und Februar all derjenigen Verbraucher, die vor dem 1.3.2023 zu einem neuen Gasanbieter gewechselt haben, der das Gas zu einem unterhalb des Limits liegenden Preis liefert. Der neue Anbieter lehnt die Erstattung wegen der neuen Konditionen und der alte Anbieter wegen seiner fehlenden Zuständigkeit ab. Der wirtschaftlich vernünftige Verbraucher wird so bestraft. EWS häufen sich in meiner Rechtsanwaltskanzlei diese Fälle und es braucht ganz dringend Abhilfe. Bis wann ist damit zu rechnen?

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