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Robert Habeck
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Frage von Gerhard H. •

Wann wird die 70% Deckelung der Spitzenleistung bei einer privaten Photovoltaik-Anlage abgeschafft?

Bei einer privaten PV-Anlage werden in den Mittagsstunden, wenn die Anlage eigentlich den Peak-Wert liefert, 30% gekappt. So verliere ich und unsere Umwelt mit meiner kleinen Anlage zurzeit bei der sonnigen Wetterlage mehrere kWh pro Tag. Die Alternative ist eine Zusatzinvestition von mehreren tausend EUR, damit das EVU die Möglichkeit besitzt, die Anlage bei Bedarf komplett abzuschalten. Diese Alternative wird aber von privaten PV-Betreibern typischerweise nicht genutzt, weil nicht ökonomisch.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Einspeiseleistung musste bei Anlagen bis 25 kWp auf 70 Prozent ihrer Nennleistung begrenzt werden, um die lokale Überlastung des Stromnetzes durch zu hohe Einspeisemengen zu verhindern. Die Bundesregierung ist gewillt, die Nutzung von Photovoltaik stärker zu fördern und hat diese Regelung deshalb zum 1. Januar 2023 ausgesetzt. Private Bestandsanlagen bis 7 kWp sowie Neuanlagen bis 25 kWp dürfen nun 100 Prozent ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen. Wir werden weiterhin laufend prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, stärkere Anreize für Photovoltaik zu schaffen, auch mit Blick auf die Belastbarkeit der lokalen Stromnetze.

Mit freundlichen Grüßen

Team Robert Habeck

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