Wann wird der Preis für Wärmepumpenstrom gedeckelt?
Sehr geehrte Herr Habeck,
der Gaspreis wird auf 12 Cent, der (Licht-)Strompreis auf 40 Cent gedeckelt – alles jeweils für 80% des Vorjahresverbrauchs.
Alles schön und gut …
Mein Versorger hat gerade die neuen Heizstrompreise für 2023 angekündigt: HT von 20 auf 73 Cent, NT von 16 auf 38 Cent.
Vor 12 Jahren haben wir energieeffizient gebaut und auf nicht fossile Energieträger gesetzt und eine Wärmepumpe eingebaut.
Seitdem haben wir jedes Jahr mehr Geld für Heizung und Warmwasser ausgegeben als die Nachbarn, die auf Öl oder Gas gesetzt haben.
Der Strompreis und die Umlagen stiegen jedes Jahr – Öl und Gas blieb billig – gut, das war während der 16 Jahre Stillstandsregierung.
Wie es aussieht, werden auch jetzt die Wärmepumpenbesitzer (und die die es werden wollen) bestraft und zahlen die Zeche, während fossile Brennstoffe gefördert werden.
Es wäre hier zielführend und gerecht einen zusätzlichen Preisdeckel (< 25 Cent) für Heizstrom einzuführen!
Viele Grüße
Matthias M.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Dies ist für gewöhnlich innerhalb weniger Wochen nach Beschlussfassung der Fall. Bis dahin können Sie die beschlossene Ausschussfassung über die Drucksache 20/7395 oder hier https://dserver.bundestag.de/btd/20/073/2007395.pdf abrufen.
Der in der Novelle beschlossene auf 28 Cent/kWh "preisgebremste" Tarif für Kunden mit HT/NT-Tarif, also Tag/Nacht-Tarif, gilt dann ab dem 01.08.2023 bis zum Auslaufen der Preisbremse.
Die zusätzlichen Entlastungen gelten für Netzentnahmestellen, die über einen tageszeitvariablen Tarif beliefert werden, der einen Schwachlast- oder Niedertarif und einen Hochtarif vorsieht (HT/NT-Tarif). Das Gesetz sieht keine Differenzierung in Allgemeinstrom und Wärmestrom vor. Da die Vergünstigung an sehr viele Menschen geht, ist es wichtig, die Umsetzung wirklich einfach und mit sehr wenig Bürokratie zu gestalten. Deshalb wird der HT/NT-Tarif als Auslöser für die Unterstützung genutzt. Die Energieversorger nutzen die Daten, wer diesen Tarif hat, sowieso für ihre Abrechnung. Sie müssen also keine neuen Daten erheben und niemand muss einen Antrag stellen. Die Gewährung der zusätzlichen Entlastung erfolgt automatisch ab 01.08.2023. Allerdings hat der Versorger zur weiteren Erleichterung der Abwicklung auch die Chance, das Geld nicht monatlich, sondern als Einmalzahlung auszuzahlen. Das muss dann aber auf jeden Fall noch dieses Jahr erfolgen.
Die Entlastungsregelung für Heizstrom gilt, solange die Preisbremse noch läuft. Aktuell ist der 31.12.2023 im Gesetz festgeschrieben, allerdings mit der Verlängerungsmöglichkeit bis zum 30.04.2024. Es ist noch keine finale Entscheidung gefallen, ob die Preisbremse verlängert wird. Unter anderem wird hierfür die weitere Entwicklung der Preise an den Großmärkten berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Team Robert Habeck