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Robert Habeck
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Frage von Marc Oliver K. •

Wäre es Ihrer Meinung nach nicht sinnvoll, die Arbeitsstättenrichtlinie hinsichtlich der verbindlichen Raumtemperaturen vorübergehend auszusetzen oder anzupassen?

Sehr geehrter Herr Habeck,

die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.5 konkretisiert die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten und enthält Informationen bezüglich der Temperatur. (...) In Arbeitsräumen (also am Arbeitsplatz selbst) müssen mindestens +20 °C gewährleistet sein.
In Anbetracht der aktuell diskutierten Energiesparvorschläge (niedrigere Raumtemperatur zu Hause) scheint diese Maßgabe etwas aus der Zeit gefallen. Auch vor dem Hintergrund der mit den gestiegenen und weiter steigenden Energie- und damit Betriebskosten würde ich eine angemessene Anpassung dieser Regelungen für sinnvoll halten. Hierzu hätte ich gerne Ihre Meinung bzw. eine Auskunft über evtl. bereits geplante Gesetzgebungsverfahren.

Vielen Dank

Marc Oliver K.

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