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Robert Habeck
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Ina W. •

Unterstützen Sie Marco Wanderwitz bei seinem Versuch, einen Antrag, ein AfD-Verbotsverfahren zu initieren, in den Bundestag einzubringen?

Der sächsische CDU-Abgeordnete Wanderwitz fordert ein Verbot der AfD. Dazu will er einen Antrag in den Bundestag einbringen.
Marco Wanderwitz hat nun einen AfD-Verbotsantrag formuliert und sucht parteiübergreifend nach Unterstützern. In dem Antrag wird der Bundestag aufgefordert, beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen, die AfD für verfassungswidrig zu erklären, aufzulösen und ihr Vermögen zugunsten von gemeinnützigen Zwecken einzuziehen.
Die AfD und andere rechtsextreme Parteien treten immer unverholener auf. Man zeigt sich zunehmend selbsbewusst offen rassistisch, menschenverachtend, rechtsextremistisch. Eine sog. Brandmauer nach rechts existiert nicht mehr, in meinem BL, dem Freistaat Sachsen, schon länger. Mit einem Verbot könnten der AfD sämtliche finanzielle Mittel entzogen werden. Dies würde der gesamten Neuen Rechten einen schweren Schlag versetzen, unsere Demokratie stärken. Die AfD lediglich vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen, reicht nicht mehr. Werden Sie laut!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau W.,

 

vielen Dank für Ihre Frage.

 

Die durch investigative journalistische Recherche offen gelegten Pläne der Rechtsextremist*innen zur Entrechtung und Vertreibung von vielen Millionen Menschen zeigen überdeutlich: Die AfD will ein ganz anderes Land, sie will ein autoritäres Regime der Unterdrückung, Willkür und Gewalt errichten.

 

Relevante Teile dieser Partei meinen es tatsächlich ernst mit ihren Umsturzplänen. Die demokratischen Kräfte müssen gerade vor dem Hintergrund unserer historischen Erfahrung alles tun, um sich dem entgegenzustellen, in der täglichen politischen Auseinandersetzung und in der Arbeit in den Regierungen und Parlamenten. Wir befinden uns aktuell mit Blick auf den Rechtsextremismus in unserem Land in einer sich immer weiter zuspitzenden Situation.

 

Wir stellen uns dieser großen Herausforderung. Wir haben im Bundestag in den letzten beiden Jahren bereits verschiedene Gesetze beschlossen, mit denen wir den Umtrieben von Extremist*innen rechtsstaatlich entgegentreten: Um den Missbrauch öffentlicher Gelder für Demokratiezersetzung zu verhindern, haben wir eine Regelung verabschiedet, nach der parteinahe Stiftungen nun nicht nur bekennen, sondern auch sicherstellen müssen, dass sie für die freiheitlich demokratische Grundordnung und für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv eintreten. Eine Stiftung, die dieses Fundament untergräbt, kann keine staatlichen Gelder erhalten. In der Parteienfinanzierung haben wir dafür gesorgt, dass unlautere Parteienwerbung durch reiche Hintermänner nun besser durchkreuzt werden kann. Und wir haben im Bundesrecht dafür gesorgt, dass Verfassungsfeind*innen schneller aus dem Öffentlichen Dienst und aus der Bundeswehr entfernt werden können. Das sind nur einige Beispiele.

 

Die AfD ist eine unsere Demokratie zutiefst verachtende Partei. Sie sät Hass und fügt unserem Land damit großen Schaden zu. Nicht umsonst behalten unsere Sicherheitsbehörden ihre verfassungsfeindlichen Bestrebungen im Blick und haben bislang schon mehrere AfD-Gliederungen und Landesverbände als gesichert rechtsextrem eingestuft.

 

Die von der AfD ausgehende Gefahr nehmen wir sehr ernst und prüfen entsprechende Handlungsoptionen fortlaufend. Wir setzen uns daher intensiv mit allen Vorschlägen auseinander, die politisch wie rechtlich diskutiert werden und die von vielen Menschen gefordert werden. Dazu zählt der Vorschlag, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Verbot der AfD zu stellen oder auf Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung. Die Aberkennung von Grundrechten für einzelne AfD-Demagog*innen sowie mögliche Verbote von der AfD nahestehenden Vereinigungen wie der „Jungen Alternative“ werden ebenfalls diskutiert.

 

Ein Parteienverbot ist nach unserer Rechtsordnung und den historischen Erfahrungen Deutschlands ein mögliches Instrument. Für ein solches Verbotsverfahren gibt es jedoch erhebliche verfassungsrechtliche Hürden. Zudem würde ein solches Verfahren wahrscheinlich Jahre in Anspruch nehmen. Und das demokratiefeindliche Gedankengut lässt sich nicht einfach verbieten. Selbstverständlich müssen aber alle verantwortlichen Verfassungsorgane die aktuellen Einschätzungen der Sicherheitsbehörden beständig im Blick behalten und die Argumente des Für und Wider eines Verbots sorgfältig abwägen.

 

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur staatlichen Parteienfinanzierung der NPD (inzwischen in „Die Heimat“ umbenannt) zeigt: Unsere Demokratie ist wehrhaft, ihre Organe können gegen Extremist*innen und Verfassungsfeind*innen vorgehen - und tun das auch erfolgreich. In diesem Kampf kann der Rechtsstaat auf einen ganzen Werkzeugkoffer unterschiedlicher Instrumente zurückgreifen. Alle Verfassungsorgane sind aufgerufen, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nun genau auszuwerten, die Nutzung der jeweiligen Instrumente im Lichte aktueller Erkenntnisse in Betracht zu ziehen und sehr genau abzuwägen, welche wann tatsächlich Aussicht auf Erfolg haben.

 

Die Möglichkeit einer Grundrechtsverwirkung für erwiesene exponierte Verfassungsfeind*innen, also die Aberkennung von Grundrechten wie etwa der Wählbarkeit und der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, wird in den letzten Wochen an vielen Stellen diskutiert. Die Schwelle für ein solches Verfahren ist im Rechtsstaat jedoch extrem hoch. Alle in den vergangenen Jahrzehnten beim Bundesverfassungsgericht gestellten Anträge sind gescheitert. Daher muss sorgfältig und gründlich abgewogen werden, ob der mögliche Nutzen eines solchen Verfahrens und die Risiken, die damit verbunden sind, in einem angemessenen Verhältnis stehen. Auch in der Praxis hätte die Fokussierung auf einzelne Personen vermutlich wenig Auswirkungen für die Bekämpfung rechtsextremistischer Strukturen. Die Bundesregierung und die demokratischen Fraktionen im Parlament stehen aber auch hier in der Verantwortung, dies regelmäßig zu überprüfen.

 

Im Kampf gegen Rechtsextreme muss der Rechtsstaat die Vorfeldorganisationen der AfD im Blick behalten. Diese spielen eine entscheidende Rolle bei der Vernetzung und Personalrekrutierung der rechtsextremen Szene. Sie tragen massiv zum Erstarken von Hass und Hetze bei. Deshalb stehen Vereine und Organisationen wie etwa die „Identitäre Bewegung“ oder auch die „Junge Alternative” zu Recht im Fokus der Sicherheitsbehörden und sind bereits als „gesichert extremistisch“ eingestuft. Sie sind regelmäßig Treiber, wenn es darum geht, rechtsextremistische Positionen der AfD den Weg zu ebnen. Aber auch ein Verbot solcher Vereine ist voraussetzungsvoll. Auch hier ist die Bundesregierung fortlaufend gefordert, auf Basis der Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden zu prüfen, ob die Voraussetzungen für vereinsrechtliche Maßnahmen gesichert vorliegen, so wie sie es auch schon bei der „Artgemeinschaft“, den „Hammerskins“ und anderen rechtsextremistischen Organisationen getan hat.

 

Wahrscheinlich stellen Sie diese Antworten nicht wirklich zufrieden. Das könnten wir sehr gut verstehen. Aber seien Sie nochmals versichert: Hier sorgfältig abzuwägen heißt nicht, untätig zu sein. Alle geeigneten und erfolgversprechenden rechtsstaatlichen Instrumente sind immer eine Option. Wir haben sie immer aufmerksam im Blick. Zugleich bleibt es eine gemeinsame Aufgabe aller überzeugten Demokrat*innen, Verfassungsfeind*innen inhaltlich zu stellen, ihnen zuallererst so den Nährboden zu entziehen, dem Hass, der Hetze und der Menschenverachtung entschieden entgegenzutreten. Der Rechtsstaat hat starke Mittel in der Hand, er ist nicht hilflos, sondern wehrhaft zum rechten Zeitpunkt. Am Ende hat die Demokratie nur eine Zukunft, wenn sie getragen wird von engagierten Bürger*innen, die bei allen Meinungsunterschieden einen demokratischen Grundkonsens teilen und als Wert pflegen.

 

Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute.

 

Beste Grüße

 

Ihr Team Habeck

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