Setzen Sie sich dafür ein die Frist für die Abgabe der Coronaschlussabrechnungen noch einmal über den 31.3.24 hinaus zu verlängern und den Schlussabrechnungsprozess zu entbürokratisieren?
Ich beziehe mich damit auf die Stellungnahme der Steuerberaterkammer Hamburg vom 22.2.2024.
Wir haben nicht darum gebeten für die Beantragung der Hilfen eingebunden zu werden. Wir wurden durch Entscheidungen der Politik in diese Prozesse verpflichtend einbezogen.
Diese Prozesse wurden, anders als versprochen, nicht bürokratiearm ausgestaltet, sondern haben sich inzwischen zu einen Bürokratiemonster ausgeweitet. Die Bedingungen, die bei der Antragstellung weichen von denen der Schlussabrechnung ab und alle Arbeiten sind noch einmal komplett neu zu machen. Die Schlussabrechnungen werden dann noch einmal intensiv geprüft und manche Kollegen erreichen umfangreiche Rückfragen. Da hätte man uns dann auch unsere Einbindung von vornherein ersparen können und alle Betroffenen hätten ihre Anträge selber stellen können.
Auch vor Corona hatten wir schon einen Fachkräftemangel und waren mehr als ausgelastet. Viele Kollegen riskieren inzwischen ihre Gesundheit. Das ist so nicht mehr (er)tragbar.
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Während der Corona-Krise hatten viele Unternehmen und Selbstständige mit Umsatzrückgängen zu kämpfen. Um diesen wirtschaftlichen Schock abzufedern, wurden mit den Corona-Wirtschaftshilfen, insb. November- und Dezemberhilfen und Überbrückungshilfen, insgesamt ca. 63 Milliarden Euro vom Staat an die betroffenen Unternehmen ausgezahlt. Damit diese Gelder schnell und unkompliziert fließen konnten, war von vornherein eine Schlussabrechnung vorgesehen, bei der die prognostizierten und letztlich realen Umsatzausfälle miteinander abgeglichen werden sollten. Dieser Abgleich war haushaltsrechtlich geboten und wurde von Beginn an breit und klar kommuniziert. Wir haben uns durchgehend für eine schnelle, zielgerichtete und unbürokratische Abwicklung der Corona-Wirtschaftshilfen eingesetzt.
Für die reibungslose Auszahlung der Corona-Wirtschaftshilfen haben auch die Steuerberaterinnen und Steuerberater eine wichtige Rolle gespielt. Ihre Mitwirkung hatte einen großen Anteil daran, dass die Anträge eine hohe Datenqualität aufwiesen und die Gefahr von Missbrauch begrenzt werden konnte. Dieses Engagement schätzen wir, insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Arbeitslast bei den Steuerberaterinnen und Steuerberatern und eines sich verschärfenden Fachkräftemangels, sehr. Wie bei der Antragstellung unterstützen Sie nun auch bei Schlussabrechnung.
Bund und Länder haben sich im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt. Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können demnach noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/03/20240314-corona-wirtschaftshilfen.html
Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute.
Beste Grüße
Ihr Team Habeck