Sehr geehrtes Team Robert Habeck, dürfen die Energieversorger Erdgasbestände, die im Rahmen des Energiesparens von der Industrie nicht abgenommen werden, zu aktuellen Preisen weiterverkaufen?
Sehr geehrtes Team Robert Habeck,
die Mindestabnahmeverpflichtungen in Energielieferverträgen dürften im Zuge des Aufrufes zum Energiesparen v.a. in der energie-intensiven Industrie nicht eingehalten werden. Während das gesparte Gas einerseits über die physikalischen Speicher den Privathaushalten zugute kommt, befindet es sich nachwievor im Besitz der Energielieferanten, die dieses in den vom Kunden gewünschten Mengen eingekauft haben. Inwieweit wirkt sich dieses Erdgas auf den Erdgaspreis aus, das im Rahmen von Verträgen mit Großabnehmern nun nicht im vertraglichen Volumen abgenommen wird? Dürfen die Energieversorger diese Gasmengen aus Altverträgen überhaupt zu den aktuellen Preisen weiterverkaufen? All diese eingesparte Gas müsste doch zu deutlich günstigeren als den aktuellen Konditionen an Privatverbraucher weitergegeben werden.