Frage von Tim G. •

Sehr geehrter Herr Habeck, wird bei dem Gesetz EEG 2023 §2 auch berücksichtigt, wenn es bei der Planung von Neubauten zu eine Verschattung des Nachbargebäude und deren Dach-PV kommt?

Nach dem Beschluss v. 17.12.2020, Az. 7 B 1616/20 des Oberverwaltungsgericht NRW müssen Verschattungen hingenommen werden.
Nach EEG 2023 §2 wäre das dann nicht mehr so.

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Robert Habeck
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN